Auf:
- § 123 (Zwingende Ausschlussgründe) GWB und
- § 124 (Fakultative Ausschlussgründe) GWB
sowie auf
- § 57 (Ausschluss von Interessenbekundungen, Interessenbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten) VgV und
- Dokument 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
wird verwiesen
(s. hierzu auch Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren und Checkliste S1).
Hinweise zum Ausschluss vom Verfahren (§ 57 VgV i.V. m. § 53 VgV)
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzel-preise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Darüber hinaus bestätigt und versichert der Bieter/die Bieterin, dass er/sie die in der Leistungsbeschreibung mit "muss" und "darf nicht" formulierten Anforderungen ohne Einschränkungen erfüllt (sog. Mindestanforderungen).
Das Nichtvorliegen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.