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Rahmenvereinbarung Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen in den Räumen des...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.12.2024
10.12.2024 09:00 Ortszeit
10.12.2024 09:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Der Präsident des Landtags NRW
05111-01002-51
Platz des Landtags 1
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Zentrale Vergabestelle
vergabe@landtag.nrw.de
+49 211884-2327
+49 211884-3054

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-8
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-0
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72260000-5
72000000-5
92370000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen ist Dienstleisterin für das Parlament. Ihre Aufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicherzustellen und die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die Arbeit der Damen und Herren Abgeordneten des Landtags zu schaffen.
Die Kommunikations- und Medientechnik hat dabei unter anderem die Aufgabe den reibungslosen Betrieb der medientechnischen Anlagen der Sitzungssäle für den Ablauf der Ausschusssitzungen sicherzustellen.
Seit der Corona Pandemie ist die Integration von Livestream und Videokonferenzen ein fester Bestandteil der Ausschusssitzungen geworden. Jeder öffentliche Ausschuss wird mittels Videokonferenz Plattform einem definierten Teilnehmerkreis zur Verfügung gestellt.
Diese Ausschreibung umfasst die eigenständige Einrichtung und Bedienung von Ausschuss-Videokonferenzen, hybriden Pressekonferenzen, die Störungsannahme und Erzielung einer Erstlösung sowie die Kontrolle und Unterstützung der Medientechnik in verschiedenen Sitzungssälen und Außenstellen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auszug aus dem Leistungsbeschreibung Dok. L01:

2.1. Betreuung der Ausschuss-Videokonferenzen
2.2. Betreuung hybrider Pressekonferenzen
2.3. Betreuung weiterer Videokonferenzen
2.4. Kontrolle der Sitzungssäle
2.5. Medienstelen im Hauptgebäude
2.5.1. Medientechnik in den Außenstellen des Landtags NRW
2.5.2. Backoffice
2.5.3. Aktualisierungen der Software und Betriebssysteme von PC- und medientechnischen Systemen und Nutzerunterweisung

Anforderungen an den Dienstleister:
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer gewährleistet während des Leistungszeitraums den kontinuierlichen Personaleinsatz, mit möglichst beständigem Fachpersonal sowie einer kontinuierlichen qualifizierten Vertretung. Es darf nur Personal eingesetzt werden, das über die für die jeweils ausgeübten Tätigkeiten die erforderliche Fachqualifikation und gültigen Eignungsnachweis verfügt

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2025
28.02.2027

Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, falls nicht durch den AG oder der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer das Auslaufen des Vertrages, 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich angekündigt wird.

Laufzeitverlängerung 1 (Option):
Vom 01.03.2027 bis 29.02.2028

Laufzeitverlängerung 2 (Option):
Vom 01.03.2028 bis 28.02.2029

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Platz des Landtags 1
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis / Stunde für Personalbesetzung.
Sämtliche Nebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis, Gewinn, Steuer, Auslösung, Wege- und Fahrgelder etc. sind einzurechnen.
Im Rahmen der Verhältnismethode wird die Bepunktung des
Angebotspreises wie folgt berechnet:

(Günstigster Angebotspreis / Angebotspreis) x maximale Punktzahl = Punktwert des Angebotspreises

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
W01 Personalbesetzungskonzept

Konzept darüber, wie eine qualitativ durchgehend gute Besetzung für die Tätigkeiten im Landtag Nordrhein-Westfalen gewährleistet werden soll.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
W02 Personalreferenzen

Personalreferenzen - einzureichenden Informationen

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDG30

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Aufgrund von elektr. eingereichten Angeboten findet gem. § 55 VgV kein öffentlicher Submissionstermin statt.

Aufgrund von elektr. eingereichten Angeboten findet gem. § 55 VgV kein öffentlicher Submissionstermin statt.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Hierzu gehören
- das Dokument L01 Leistungsbeschreibung
- das Dokument L02 Preisblatt und
- die Wertungsdokumente W01 bis W02.
(§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auf:
- § 123 (Zwingende Ausschlussgründe) GWB und
- § 124 (Fakultative Ausschlussgründe) GWB
sowie auf
- § 57 (Ausschluss von Interessenbekundungen, Interessenbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten) VgV und
- Dokument 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
wird verwiesen
(s. hierzu auch Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren und Checkliste S1).

Hinweise zum Ausschluss vom Verfahren (§ 57 VgV i.V. m. § 53 VgV)
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzel-preise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.

Darüber hinaus bestätigt und versichert der Bieter/die Bieterin, dass er/sie die in der Leistungsbeschreibung mit "muss" und "darf nicht" formulierten Anforderungen ohne Einschränkungen erfüllt (sog. Mindestanforderungen).
Das Nichtvorliegen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
E01 - Eigenerklärung zur Insolvenz

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass

1. über sein/ihr Vermögen weder das Konkurs- noch das Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist.

2. er/sie sich nicht in Liquidation befindet.

3. er/sie sich als ausländische Bieterin/ausländischer Bieter nicht in Verhältnis-sen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines/ihres Landes mit den Verfahren zu 1. und 2. vergleichbar sind.

4. er/sie nicht rechtskräftig aus Gründen bestraft worden ist, die seine/ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.

Eignungskriterium

Sonstiges
E02 - Unternehmensselbstdarstellung

Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens

Unternehmensangaben
- Name und Gesellschaftsform des Unternehmens
- Wann wurde das Unternehmen gegründet?
- Seit wann ist das Unternehmen als Serviceanbieter und/oder
Dienstleister im Markt tätig?
- Hauptsitz des Unternehmens
- Sitz der zuständigen Niederlassung
- Welche Organisationseinheit wird für die Abwicklung der
ausgeschriebenen Leistung verantwortlich sein?
- Zuständiger Ansprechpartner mit E-Mail und Telefon

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
E03 - Referenz des Unternehmens

Referenzen des Unternehmens

Bitte weisen Sie Ihre fachliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von zwei mit dieser Leistung vergleichbaren Referenzen, in dem Sie vergleichbare Dienstleistungen innerhalb der letzten drei Jahre erbracht haben, nach.

Die Referenzen sind mit Art und Umfang der Dienstleistung, der Anschrift sowie dem Ansprechpartner mit Telefonnummer anzugeben.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
E04 - Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterinnenzahl

Bitte geben Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen an, sowie die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahre
(2021 - 2024) an.

- im Gesamtunternehmen
- im für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Geschäftsbereich

Eignungskriterium

Sonstiges
E05 - Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme bei:

- Sachschäden von 5.000.000 Euro, pro Schadensfall
- Vermögensschäden von 5.000.000 Euro, pro Schadensfall
- Personenschäden 3.000.000 Euro, pro Schadensfall

alternativ:
eine schriftliche Verpflichtungserklärung, dass eine entsprechende
Versicherung im Falle einer Zuschlagserteilung unverzüglich
abgeschlossen wird.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
E06 - Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerin

Geben Sie an, ob die Leistung mit Hilfe eines Unterauftragnehmers/Unterauftragnehmerin erbracht werden soll.

Wenn ja, von wem und in welchem Umfang?

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
E07 - Bietergemeinschaft

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist zusammen mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass
- die/der namentlich zu benennende bevollmächtigte Vertrete-rin/Vertreter alle Mitglieder der Gemeinschaft gegenüber dem AG
vertritt,
- die/der bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen
anzunehmen,
- eine Verpflichtungserklärung als Vorvertrag besteht,
- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.

Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschrieben.

Jedes Unternehmen hat in diesem Fall alle Fragen und Nachweise in gleichem Umfang für das eigene Unternehmen zu beantworten bzw. vorzulegen.
Anlagen E01 bis E04 und E06 bis E07, Formular 521 EU Eigenerklärung Aus-schlussgründe, Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
E08 - Umsatzentwicklung

Bruttoumsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre (2021-2023)
in EURO.
- im Gesamtunternehmen
- im für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen
Geschäftsbereich

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung