Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der Fachkunde werden die folgenden Angaben gefordert:
- Angabe zur Anzahl der Gesamtbeschäftigten
Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
- Angabe der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte, die aufgrund der Qualifizierung und Erfahrung in den Kernbereichen der ausgeschriebenen Leistung (Einrichtung, Wartung und Support von F5- und Fortigate - Systemen ) eingesetzt werden könnten, unabhängig davon, ob diese Personen dem Unternehmen angehören oder nicht.
Geforderte Mindestanzahl in den Bereichen:
-Technischer Experte im Bereich F5 = 3 Fachkräfte
-Technischer Experte im Bereich Fortigate = 3 Fachkräfte
Die Auftraggeberin sieht die geforderten Mindestanzahlen an technischen Fachkräften als notwendig an, um die Qualität und Kontinuität der Leistungserbringung sicherstellen zu können.
Als geeignetes Personal werden Fachkräfte angesehen, die ihre fachliche Kompetenz in den oben aufgeführten Bereichen durch mindestens zwei Jahre Arbeitserfahrung und einschlägigen Zertifizierungen im Bereich F5 oder Fortigate nachweisen können.
- Referenzen
Vorzulegen sind Referenzen zu erbrachten vergleichbaren Leistungen, die den Zeitraum 01. April 2022 bis 31. März 2025 abdecken. Hierzu zählen auch aktuell noch aktive Vertragsverhältnisse über Wartungs- und Supportleistungen, sofern die Vertragsdauer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zwölf Monate übersteigt.
Als vergleichbare Leistung gilt, wenn die eingereichten Referenzen in der Gesamtbetrachtung die folgenden Kriterien erfüllen:
- Betriebsunterstützung in den Bereichen Einrichtung, Wartung und Support von F5 - Systemen,
- Betriebsunterstützung in den Bereichen Einrichtung, Wartung und Support von Fortigate - Systemen,
- Mindestens ein System entspricht im Umfang der Systemgröße der DSHS.
Verwenden Sie zum Nachweis der Referenzen bitte die Anlage A07 Bieterdarstellung und tragen Sie dort die folgenden Angaben ein:
o Name des Auftraggebers
o Adressdaten
o Angabe einer Kontaktperson inklusive Kontaktdaten
o Angabe des Leistungszeitraums
o Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes
o Angabe des Auftragswertes
Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes zu jeder Referenz muss dem Angebot auf separater Anlage beigefügt werden. Die eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Referenz muss möglich sein.
-Als Alternative zur Angabe des Namens einer Kontaktperson ist z.B. auch die Angabe von Funktionspostfächern zur Ermöglichung einer ersten Kontaktaufnahme zulässig.
-Auftragswerte können als Spanne (z.B. 50.000,- bis 100.000,- EUR) angegeben werden.
- Datenschutz
Zur Erfüllung der aktuell bestehenden Anforderungen an den Datenschutz wird zwischen der Auftraggeberin und dem/der Auftragnehmer*in ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
Die in der Anlage A10 Muster Auftragsverarbeitungsvertrag enthaltenen Anhänge I (zweiter Absatz), III und ggf. IV sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
- Vergabe von Unteraufträgen
Bieter haben anzugeben, ob unter Umständen die Vergabe von Unteraufträgen (Details siehe 5.6.1) beabsichtigt ist und um welche Teile des Auftrags es sich dabei handelt. Hierzu ist im Formular 324 Angebotsschreiben (Anlage A13) das dafür vorgesehene Ankreuzfeld zu aktivieren und die ausgefüllte Anlage A20 Formular 533a - Informationen Unteraufträge ist einzureichen. Ergänzende Informationen können in die Anlage A07 Bieterdarstellung eingetragen werden.