Medien Technik Gebäude F Deutsche Hochschule der Polizei
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.03.2025
26.03.2025 23:59 Uhr
31.03.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

DHPol
05515-03003-10
Zum Roten Berge 18-24
48165
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrale Vergabestelle
zentrale.vergabestelle@dhpol.de
+49 2501 806-317

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251 4111-604
+49 251-4112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251 4111-604
+49 251-4112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251 4111-604
+49 251-4112165

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32322000-6
32321100-0
32321200-1
32340000-8
38652120-7
31000000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Maßnahmen werden im Gebäude F der Deutschen Hochschule
der Polizei (DHPOL) in Münster realisiert.
Ausstattung von Hörsälen, Seminarräumen und Aula mit
Beamern, interaktiven Whiteboards und Audiosystemen.
Integration von Videokonferenzsystemen zur
Unterstützung hybrider und onlinebasierter Lehrformate.
Installation von Medientischen mit Touch-Panels und
Pultsystemen zur zentralen Steuerung der Raumtechnik.
Bereitstellung von Mikrofonen, Lautsprechern und
Simultanübersetzungsanlagen für eine optimale
Audioübertragung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Hörsääle werden nach dem aktuellen Standard mit Medientechnik ausgestattet.

Die Leistung umfasst die komplette Lieferung und betriebsfertige, funktionsfähige Montage, geforderte und erforderliche Messungen, Programmierungen, Inbetriebnahmen und Dokumentationen der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Leistungen einschl. allem Zubehör, insbesondere Klein- und Zubehörmaterial, sowie den notwendigen Nebenleistungen. Die Anlage ist betriebsfertig und funktionsfähig an den Auftraggeber zu übergeben. Grundsätzlich sind auf das Auf- und Abbauen, sowie die Vorhaltung der notwendigen Hilfsmittel, z.B. Hebezeuge, Hubbühnen, Leitern und Gerüste etc., zur Einbringung und Montage in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zum Roten Berge 18-24
48165
Münster
Deutschland
DEA33

Hörsaalgebäude F

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

-Unklarheiten zum Leistungsverzeichnis oder sonstige Rückfragen zum Vergabeverfahren sind grundsätzlich nur schriftlich über den Vergabemarktplatz zu stellen!
Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über den Vergabemarktplatz!

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.
Bezeichnung des Kommunikationskanals:
Zu finden unter (URL)
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/protected/mandator/project/205454/eforms/processdata/addresses?5

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYR6DQF1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen stehen nur unter
https://www.evergabe.nrw.de
kostenlos zur Verfügung.
Prüfung und Wertung der Angebote: Formale Prüfung: Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie rechnerische und fachlich Richtigkeit geprüft. Ferner werden vor der Wertung gem. § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere:

1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind.
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind.
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten.

Preisprüfung / Unangemessen niedriege Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der erbringenden Leistung ungewöhnlich nedrig, verlangt die DHPol vom Bieter Aufklärung.
Kann nach der Prüfung der ungwöhnlch niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf diese Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs 3 S.1 VGV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seinen Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmengeltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S 2 VGV.

Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeuterlagen.
Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht annerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten, Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anforderne Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstlester oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Regestrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v.g Vergabemarktplatz empfohlen.
Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfäkkt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auszutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB).

Jegliche Kommunikation zwischen Bieter und Auftraggeber soll über die vergabe.nrw Nachrichtenfunktion erfolgen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Deutsche Hochschule der Polizei, Zum Roten Berge 18-24, 48165 Münster.
Gebäude B Erdgeschoss, Raum B 0.07

Bieter sind nach § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen aufforder; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gem. § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweise auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung

Referenzliste mit der Angabe von im Umfang und technischer Ausstattung vergleichbaren und abgeschlossener Leistungen der letzten drei Jahre.

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistugserbringung eingesetzt werden sollen.

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die hier geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, bis Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht nachfristgerecht eingereicht, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die hier geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 -Aktueller Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister,
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die meisten Arbeitnehmer des Bieters versichert sind, darüber dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung abführt, Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Genossenschaft leistet,
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse,
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Steuern zahlt.
Aktuelle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, dass der Bieter zur Arbeitnehmerüberlassung berechtigt ist (§1 AÜG)

Eigenerklärung zum Personal, aus der hervorgeht,
a) wie groß der Personalpool ist, auf den der Bieter zurückgreifen kan
b) sichergestellt wird, dass bei dem Auftrag eine verantwortliche Crewleitung vor Ort sein wird, die für die Kommunikation mit dem Auftraggeber vor Ort, für die Leistungserbringung und deren Kontrolle, für die Einweisung seiner Mitarbeiter, und für die Kommunikation mit dem Auftragnehmer, sollte es zu Verspätungen, Ausfällen, Mängeln oder sonstigen Beschwerden kommen verantwortlich ist.
c) sichergestellt wird, dass die Crewleitung über sehr gute Deutschkenntnisse verfügt.
d) das weitere für den Einsatz vorgesehene Personal über Grundkenntnisse der deutschen und/oder der englischen Sprache verfügt, die eine störungsfreie Leistungserbringung vor Ort ermöglichen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die hier geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Deckungssumme pro Versicherungsfall 3.000.000EUR) und Vermögensschäden (Deckungssumme pro Versicherungsfall 1.000.000EUR) oder eine entsprechende Absichtserklärung, eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen.

Referenzliste mit der Angabe von im Umfang und technischer Ausstattung vergleichbaren und abgeschlossener Leistungen der letzten drei Jahre.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.

Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit
den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.

Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe nicht vorliegen (Vordruck 521)
und
- soweit das der Fall ist - ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. (formlose Eigenerklärung)
Dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen.

Bestätigung einer Berufsgenossenschaft, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, reichen eine Bestätigung des für sie zuständigen Versicherer ein.)

Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden.
Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben).

Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), sind diese im Formular Eigenerklärung anzugeben. Zusätzlich sind die
konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer
vorzulegen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die hier geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Vor Ort Einsätze müssen innerhalb von zwei Stunden durch eigene Mitarbeiter des Auftragnehmers erfolgen. Dabei muss mindestens ein Mitarbeiter über die "Extron Control Professional"-Zertifizierung verfügen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eine Ortsbesichtigug ist zwingend erforderlich, um die Preise realistisch kalkulieren zu können. Das Formular "Nachweis Ortsbesichtigung" muss bei der Besichtigung ausgefüllt vom Vertreter der Hochschule und Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden.
Das unterzeichnete Dokument ist mit dem Angebot einzureichen.

Die Besichtigungen finden in KW. 10 statt.
Angebote von Unternehmen, die nicht an der Besichtigung teilgenommen haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Vor Ort Einsätze müssen innerhalb von zwei Stunden durch eigene Mitarbeiter des Auftragnehmers erfolgen. Dabei muss mindestens ein Mitarbeiter über die "Extron Control Professional"-Zertifizierung verfügen. Dies stellt sicher, dass technische Ausfälle der Medientechnik in Hörsälen oder Seminarräumen schnell behoben werden, um den Lehrbetrieb ohne längere Unterbrechung fortzusetzen.
Die Zertifizierung ist vorzulegen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung