Die Fachhochschule Aachen beabsichtigt, für das Wasserbaulabor eine multifunktionale, wasserbauliche Versuchsrinne zu beschaffen. Es handelt sich hierbei um eine Metallkonstruktion /Metallbau mit Rinnenmodulen aus Kunststoff. Die aufgeständerte Versuchsrinne soll eine lichte Breite von 1,50 m, eine Höhe von 1,00 m und eine Gesamtlänge von 12 m haben.Die technischen Anforderungen sind dem Dokument "Leistungsbeschreibung/Kriterienkatalog 07/25-Schwg" zu entnehmen.
Liefer- und Leistungsumfang gem. Leistungsbeschreibung und Kriterienkatalog. Die vom Auftragnehmer herzustellenden Bauteile der Rinne sind im Wasserbaulabor der FH Aachen betriebfertig zu montieren.Die Montage muss spätestens Ende November 2025 abgeschlossen sein - die Versuchsrinne ist zu diesem Termin betriebsfertig an die FH Aachen zu übergeben.
FB 2 -Wasserbaulabor, Erdgeschoss
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit werden folgende Zuschlagskriterien berücksichtigt:
Preis : 100 %
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gem. § 55 VgV erfolgt die Öffnung der Angebote durch mindestens zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (vgl. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV)
Vorzulegende Nachweise bei Angebotsabgabe:
1) Eigenerklärung des Bieters über die vorliegende Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Vorzulegender Nachweis bei Angebotsabgabe: Dokument Eigenerklärung "Eignungsprüfung 07/25-Schwg", Pos. 4). Hierin erklärt der Bieter, dass er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einen Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister vorlegen wird. (z.B. aktuelle Kopie des Handelsregisterauszugs; nicht älter als 01.09.2024)
1) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. Formular 521 EU
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind oder eine vergleichbare technische Komplexität aufweisen (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen)(Dokument Eigenerklärung "Eignungsprüfung 07/25-Schwg", Pos. 1)
3) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Der Bieter erklärt weiter, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.(Dokument Eigenerklärung "Eignungsprüfung 07/25-Schwg", Pos. 2)
4.)Eigenerklärung bzgl. Vorliegen bzw. Abschluss (im Falle einer Zuschlagserteilung) einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000 EUR je Schadensfall. (Dokument Eigenerklärung "Eignungsprüfung 07/25-Schwg", Pos. 3)
1) Referenzen:Angaben über mindestens zwei in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachte (vollständig abgeschlossene) Referenz-Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind bzw. eine ähnliche technische Komplexitätsstufe aufgewiesen haben. (Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.)
Folgende Angaben sind pro Referenz vom Bieter anzugeben: -Bezeichnung des Auftrags-Auftraggeber (Anschrift, Kontaktmöglichkeit, Funktionsmail)-Art der ausgeführten Leistung (mit Angabe der technischen Details und -Eckdaten des Referenzprojekts, die darlegen, dass die erbrachte Referenzleistung mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, bzw. eine vergleichbare technische Komplexitätsstufe aufgewiesen hat.-Leistungszeitraum-Auftragssumme in Euro (netto)
(Dokument Eigenerklärung "Eignungsprüfung 07/25-Schwg", Pos. 5)
Bei Angebotsabgabe vorzulegen: 1) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)2) Eigenerklärung Subventionen (Formular 524 EU)Alle vom Bieter zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind dem Formular 325 EU zu entnehmen.
Sofern Unterauftragnehmer vorgesehen sind, sind folgende Unterlagen ergänzend einzureichen: 1) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)2) Information Unteraufträge (Formular 533a EU)3) Nachweis(e) Unterauftragnehmer (Formular 533b EU)4) Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) -soweit zutreffend5) Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU) -soweit zutreffend.
Es gelten folgende Vertragsbedingungen: -Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU) -Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen (Formular 513 EU) -Leistungsbeschreibung/Kriterienkatalog 07/25-Schwg