Multifunktionale wasserbauliche Versuchsrinne (Metallkonstruktion/Metallbau mit Ri...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Fachhochschule Aachen
053340002002-06002-34
Bayernallee 11
52066
Aachen
Deutschland
DEA2D
vergabe@fh-aachen.de
0241-6009-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147-3045

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38970000-0
38000000-0
38540000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Fachhochschule Aachen beabsichtigt, für das Wasserbaulabor eine multifunktionale, wasserbauliche Versuchsrinne zu beschaffen. Es handelt sich hierbei um eine Metallkonstruktion /Metallbau mit Rinnenmodulen aus Kunststoff. Die aufgeständerte Versuchsrinne soll eine lichte Breite von 1,50 m, eine Höhe von 1,00 m und eine Gesamtlänge von 12 m haben.
Die technischen Anforderungen sind dem Dokument "Leistungsbeschreibung/Kriterienkatalog 19.1/24-Schwg" zu entnehmen.
Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Liefer- und Leistungsumfang gem. Leistungsbeschreibung und Kriterienkatalog.
Die vom Auftragnehmer herzustellenden Bauteile der Rinne sind im Wasserbaulabor der FH Aachen betriebfertig zu montieren.
Die Montage muss spätestens Ende April 2025 abgeschlossen sein - die Versuchsrinne ist zu diesem Termin betriebsfertig an die FH Aachen zu übergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die vom Auftragnehmer herzustellenden Bauteile der Rinne sind im Wasserbaulabor der FH Aachen betriebfertig zu montieren.

Umfang der Auftragsvergabe

265.498,00
EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
06.01.2025
30.04.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bayernallee 9
52066
Aachen
Deutschland
DEA2D

FB2 Wasserbaulabor, Erdgeschoss (weitere Details siehe Beschreibung Leistungsort)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit werden folgende Zuschlagskriterien berücksichtigt:
Preis: 100 %

****WICHTIGER HINWEIS:

die FH Aachen behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor (ohne Aufnahme von weiteren Verhandlungen) das wirtschaftlichste Erstangebot zu bezuschlagen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung

gem. § 14 Abs. 4 VgV Nr. 1 Verhandlungsverfahren ohne TNW:

Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben,

1.
wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden; ein Angebot gilt als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann; ein Teilnahmeantrag gilt als ungeeignet, wenn das Unternehmen aufgrund eines zwingenden oder fakultativen Ausschlussgrunds nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann oder wenn es die Eignungskriterien nicht erfüllt,

Angaben zum Verfahren

WICHTIGER HINWEIS:

die FH Aachen behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor (ohne Aufnahme von weiteren Verhandlungen) das wirtschaftlichste Erstangebot zu bezuschlagen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1
1
0
0

Herkunft der Unternehmen

1
0

Überprüfung der Angebote

1
0
0