Einzureichende Referenzen:
Jeder Bieter/ jede Bietergemeinschaft muss mindestens eine Referenz über Organisation und Durchführung von Vergabeverfahren gemäß §§ 73 ff., 17 VgV betreffend Generalplanerleistungen sowie von Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs 1 EU-VOB bei Hochbauprojekten (Hochschul-/ Schulgebäude oder vergleichbare Fort- und
Ausbildungseinrichtungen (öffentlich/privat), Laborgebäude, Krankenhäuser) inklusive eines exemplarischen, zum Referenzobjekt zugehörigen, Wertungskonzeptes für ein Vergabeverfahren innerhalb der letzten 3 Jahre nachweisen.
"Innerhalb der letzten 3 Jahre" bedeutet bei den Referenzen, entweder liegt der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag und der Ausführungszeitraum überschneidet sich mit dem Referenzzeitraum oder der Auftragsbeginn fällt in den Zeitraum ab diesem Stichtag.
Kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft nicht mindestens eine Referenz mit den oben genannten Voraussetzungen nachweisen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Referenzen sind in der Datei "Referenz_Beraterleistung_VgV" sowie
"Referenz_Beraterleistung_EU_VOB" einzutragen.
Prüfung und Auswertung des Angebots:
Der Auftraggeber wird die Angebote gemäß §§ 41 UVgO prüfen. In den Fällen des § 41 (2) UVgO behält er sich vor, die fehlenden, unvollständigen oder ggf. fehlerhaften Unterlagen nachzufordern.
Angebote, welche die Eignungskriterien erfüllen, werden anhand der nachfolgenden
Zuschlagskriterien bewertet:
Qualität: 70 %
Preis: 30 %
Zuschlagskriterium Qualität:
Bei dem Zuschlagskriterium "Qualität" wird die Erfahrung des im Zuschlagsfall eingesetzten Personals anhand der in den Formblättern "Mitarbeiterprofile" (50 %) angegebenen Projekte bewertet.
Die Festlegung eines Wertungssystems bietet die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren intelligent zu gestalten. Aus diesem Grund wird ein exemplarisches, zum Referenzobjekt zugehöriges, Wertungskonzept für ein Vergabeverfahren (20 %) bewertet.