Im Rahmen des Projekts AuToRail OWL wird ein Zweiwege-Fahrzeug entwickelt, welches automatisiert auf Straße und Schiene fahren kann. Dabei wird auch das Ein- und Ausgleisen und damit der Wechsel zwischen den Systemen automatisiert erfolgen. Als Prototyp soll das im folgenden ausgeschriebene Zweiwegefahrzeug umgebaut werden und die Entwicklungsbasis für das Projekt bilden. Im Rahmen dieses Projekts wird das Fahrzeug dafür mit Sensor- und Steuersystemen ausgestattet. Dieses Fahrzeug soll somit in der Lage sein, zu den Gleisen zu navigieren und dort voll automatisiert den Systemwechsel zwischen Straße und Schiene durchzuführen. Dabei muss es getrennte Antriebe für Straßen- und Schie-nenbetrieb besitzen. Der Antrieb im Schienenbetrieb muss über die Schienenachse erfolgen. Die Stra-ßenräder sind dabei nicht im Kontakt mit dem Fahrweg.
Dieses Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die Beschaffung eines geeigneten Fahrzeugs. Das Leis-tungsverzeichnis beinhaltet sowohl die Herstellung des angeforderten Fahrzeugs als auch die Lieferung zur gewünschten Adresse. Die Installation der erforderlichen erweiterten Sensorik zur Umgebungs-wahrnehmung ist nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Ebenso wenig ist die Integration der Software zur automatisierten Fahrt Teil des Leistungsverzeichnisses.Für die HSBI und den Fortschritt des Projekts ist es von großer Bedeutung, die Beschaffung zügig abzu-wickeln. Daher ist die Abnahme der Lieferleistung zwingend bis zum 30.11.2025 abzuschließen. Liefer-zeitpunkte, die über dieses Datum hinausgehen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für das Zweiwegefahrzeug wurden Mindestanforderungen gestellt, welche zu erfüllen sind.
Alle Angebote, die die Mindestanforderungen erfüllen werden dann anhand des Preises in eine Rangfolge gebracht. Dabei wird der Zuschlag nach dem günstigsten Preis erteilt.
Das preiswerteste Angebot, welches alle Mindestanforderungen erfüllt, erhält den Zuschlag.
E-Fahrzeug
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW statt.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Digital über den Vergagamarktplatz NRW.
Die Angebote werden von Mitarbeitern der Vergabestelle der Hochschule Bielefeld geöffnet.
Wir behalten uns vor, Fehlende Unterlagen nach der Angebotsprüfung nachzufordern.
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftragsder letzten drei Geschäftsjahre
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 3.000.000,00 Euro
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bieter wird aufgefordert, eine Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Unternehmens und zur Leistungsfähigkeit einzureichen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Die Lieferleistung sowie die Abnahme hat bis zum 30.11.2025 zu erfolgen.