Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist
- Unterstützung bei Antragstellungen im Rahmen von Förderrichtlinien (Recherche zu State-of-the-Art, Erheben von Meinungsbildern zu klar abgegrenzten Themenstellungen, Führen von Gesprächen mit Kooperationspartnern, Vor- und Aufbereiten von Workshops, Herausarbeiten von Ideen, Konzeptentwicklung, Hilfe beim Schreiben des Antrages)
- Unterstützung bei der Umsetzung von fachbereichsübergreifenden Projekten im Hochschulbereich (Aufbau von Strukturen, Begleitung des Projektes bis die Übergabe an die/den Projektkoordinator/in möglich ist, Interessen bündeln, Beratung zu Projektrisiken und zur Ressourcenplanung, regelmäßiger Austausch mit den Projektbeteiligten, aktives Mitwirken in den Arbeits- und Lenkungskreisen)
- Supervision und Evaluation von Projekten und Prozessen im Hochschulbereich (Erfolgskontrolle, Aufbereitung von Prozessen, Entwicklung neuer Schritte, Wirkungsanalysen)
Durch stetig neue Ausschreibungen des Bundes und des Landes NRW sowie erfolgreich eingeworbene oder intern gestartete Projekte kann bei der Hochschule Bielefeld Beratungsbedarf im Bereich Forschung, Entwicklung und Transfer auftreten. Für solche Leistungen muss das Angebot einen Tagessatz sowie eine Darstellung der Nebenkosten enthalten.
Da nicht vorhergesagt werden kann, ob dieser Beratungsbedarf tatsächlich entsteht, weil die Entstehung eines solchen Beratungsbedarfs wesentlich von externen Faktoren abhängt, wird die Hochschule Bielefeld keine Mindestabnahmemenge an Beratungstagen zusagen. Diese müssen jedoch in Absprache mit dem Anbieter/der Anbieterin abrufbar sein. Der geschätzte Beratungsbedarf ist 120 Personentage im Jahr. Die Beauftragung gilt für 3 Jahre. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung von Beratungstagen zusätzlich zum oben aufgeführten Leistungsumfang ist ausgeschlossen.
Der Leistungsumfang soll auf Basis eines Festhonorars erfolgen. Die Zusammensetzung des Festhonorars ist nach der folgenden Aufschlüsselung anzugeben:
Beratungskosten
Reisekosten
Darüber hinaus entstehende Nebenkosten sind im Tagessatz einzupreisen und werden nicht extra vergütet.
360 Personentage (3 Jahre à 120 Personentage pro Jahr) à 8 Stunden pro Tag Beratungsleistungen