Ziel der Ausschreibung ist das Erscheinungsbild der Hochschulgelände soll jederzeit gepflegt erscheinen und allen Nutzern und Besuchern stets eine einladende Atmosphäre bieten.Ausgeschrieben bzw. angeboten wird daher die Jahrespflege (gärtnerische Arbeiten und Reinigungsdienstleistungen) der auf dem Grundstück befindlichen Außenanlagen und Dachflächen. Diese sind in Form von wiederkehrenden Dienstleistungen zu pflegen.Die Vergabe erfolgt für das Hauptgebäude in Bielefeld (Los 1) und für den Campus Minden (Los 2) für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2028.
Alle weiteren Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden
Zur Bestimmung des Gesamtpreises werden die Jahreskosten für die Jahrespflege gewertet. Der Bieter der das preisniedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 70 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihres Preises zum Preis des Niedrigstbieters. Die Preispunkte werden anteilig je nach Überschreitung des niedrigsten Preisangebotes vergeben, z. B. ein 10% höheres Angebot führt zu 10% Punktabzug von 70 Punkten.
Der Bieter hat separate Angaben zu machen, über sein Auftragsmanagement und wie er die Qualität seiner Jahrespflegearbeiten dauerhaft sicherstellen wird. Verlangt und bewertet werden konkrete aussagefähige und nachprüfbare Angaben. Die bei diesem Kriterium maximal zu erzielenden Punkte, verteilen sich auf 3 wertgleiche Unterkriterien, in denen jeweils 10 Punkte erzielt werden können. Die Punkte für die Unterkriterien werden gemäß der nachfolgenden Matrix vergeben. Bei fehlenden Angaben in einem Unterkriterium gibt es 0 Punkte.
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW statt.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Digital über den Vergagamarktplatz NRW.
Die Angebote werden von Mitarbeitern der Vergabestelle der Hochschule Bielefeld geöffnet.
Wir behalten uns vor, Fehlende Unterlagen nach der Angebotsprüfung nachzufordern.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Geschäftsjahre
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
5,0 Mio EUR für Personenschäden1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden0,5 Mio EUR für Obhut und Bearbeitungsschäden, einschließlich Schäden durch Abhandenkommen andererSachen0,5 Mio EUR für Allmählichkeitsschäden0,2 Mio EUR für Schlüsselverlustrisiko
Nachweis über Branchenerfahrung: Benennung von drei Referenzprojekten mit unterschiedlichenAuftraggebern, bei denen der Auftragnehmer die Jahrespflege bereits in ähnlicher Form undähnlichem Umfang vornimmt. Bitte fügen Sie weiterführende Informationen und Kontaktdaten desReferenzkunden bei.
Angabe zu Auftragsmanagement und Qualitätssicherung (s. Seite 9-11 des Leistungsverzeichnisses)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergebenbeabsichtigt
Aufträge zu diesem Leistungsverzeichnis werden ausschließlich schriftlich oder per Email erteilt. Die Jahrespflege kann mittels von bis zu drei Abschlagsrechnungen und einer Schlussrechnung abgerechnet werden. Rechnungsstellungen werden erst nach vollständiger Ausführung der abgerechneten Leistungen/Pflegegänge wirksam. Als Rechnungsdatum gilt das Datum der Rechnungsstellung, frühestens jedoch der Tag der mängelfreien, vollständigen Ausführung und formelle Abnahme durch die AG.