Prüfung elektrischer Verbraucher nach DGUV V3
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.04.2025
06.05.2025 10:00 Uhr
06.05.2025 10:15 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hochschule Bielefeld
DE124007838
Interaktion 1
33619
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Beschaffungsstelle
vergabe@hsbi.de
+49 521106-7711

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71314100-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Verbraucher hat nach den derzeit gültigen Fassungen der VDE 0105-100, VDE 0100-600, VDE 0113-1 (EN60204-1), VDE 0701-0702, VDE 0544-4 und DGUV V3 zu erfolgen.
Die Aufzählung der zu berücksichtigenden Vorschriften erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist vom Bieter eigenverantwortlich zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Sämtliche Vorgaben der einschlägigen Vorschriften wie z.B. die zum Einsatz kommenden Messverfahren, die Festlegung der Prüffristen etc. sind umzusetzen.
Die Erbringung der Leistung erfolgt ab Anfang September 2024 werktags innerhalb des Zeitraums von 06:00 bis 18:00 Uhr vor Ort. Die örtlichen Gegebenheiten sind im LV beschrieben. Die Arbeiten sind selbständig zu koordinieren und mit dem Nutzer / Auftraggeber abzustimmen.
Es wird erwartet, dass die prüfenden Mitarbeiter*innen, dass die Prüfung der ortsveränderlichen Verbraucher in den Räumlichkeiten stattfinden. Nach Abschluss der Prüfung ist der ortsveränderliche Verbraucher wieder in den funktionsfähigen Ursprungszustand zurückzubringen.
Neben Regie- und Wartezeiten sind sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Materialien (Hilfsmittel, Kraft- und Betriebsstoffe, Prüfplakette, etc.) und Lohnkosten in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Eine Inventarisierung der Verbraucher mittels aufgeklebten Barcodes wird voraus-gesetzt. Bei der ersten Prüfung an der Hochschule (AG) sollen alt ID entfernt und neue einheitliche IDs vergeben werden. Der Aufbau der ID-Nr. wird nach Vorga-ben der HSBI vereinheitlicht erstellt. Je nach Bedarf wird die Liste erweitert, falls Geräte nicht zugeordnet werden können. Anfallende Stunden werden ggf. über Rangierarbeiten abgerechnet. Zu jedem Gerät ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und im Laufe der Prüfungen zu aktualisieren.

Ausführungszeitraum
Die Prüfungen werden in den Kategorien 1-, 2-, und 4-jährig unterteilt. Die geplanten Erst- und Wiederholungsprüfungen für die Fachbereiche sind jeweils in den Semesterferien durchzuführen (2x pro Jahr, durchschnittlich 4-Wochen, ca 80% der Geräte). Erstprüfung aller Geräte in 2025. Prüfung für die Verwaltung sind ganzjährlich möglich.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Interaktion 1
33619
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Am Stadtholz 24
33609
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Erfüllungsort

---
Kurt-Schumacher-Straße 6d
33615
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Erfüllungsort

---
Lamapingstraße 3
33615
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Erfüllungsort

---
Universitätsstraße 27
33615
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Erfüllungsort

---
Schulstraße 10
33330
Gütersloh
Deutschland
DEA42

Erfüllungsort

---
Langer Weg 9a
33332
Gütersloh
Deutschland
DEA42

Erfüllungsort

---
Artilleriestraße 9
32427
Minden
Deutschland
DEA46

Erfüllungsort

---
Pionierstraße 10
32423
Minden
Deutschland
DEA46

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische und qualifikatorische Anforderungen

Kriteriummaximale Punkte
1. Technische und qualifikatorische Anforderungen 15
1.1 Softwarebasierte Dokumentation der Prüfergebnisse 5 von 15
1.2 Gültiges Kalibrierzertifikat für jedes eingesetzte Messgerät 5 von 15
1.3 Nachweis der "Befähigten Person" nach TRBS 1203 5 von 15

Erläuterung zu 1. (Technische und qualifikatorische Anforderungen)
Die Teilkriterien 1.1 bis 1.3 werden jeweils entweder mit voller Punktezahl oder mit 0 Punkten bewertet.
1.1 Softwarebasierte Dokumentation
Die Dokumentation hat mittels einer speziellen Prüfsoftware zu erfolgen, welche zu benennen ist. Messprotokoll und Gerätstatus welcher neben Umgebungs- und Gerätekategorie auch Aufschluss auf eventuelle Sicherheitsmängel und durchgeführte Reparaturen gibt, sind zu dokumentieren.

1.2 Gültiges Kalibrierzertifikat
Die Kalibrierzertifikate sämtlicher Messgeräte, welche für den Einsatz in der Hochschule vorgesehen sind, müssen vorgelegt werden. Verfällt ein Zertifikat während der Vertragslaufzeit, darf das entsprechende Messgerät nicht verwendet werden bis der Hochschule ein neues Kalibrierzertifikat vorliegt.

1.3 "Befähigte Person" nach TRBS 1203
Die Bescheinigungen "Befähigte Person" nach TRBS 1203 aller Personen, die an der Hochschule Prüfungen nach DGUV V3 durchführen, sind vorzulegen.

Fester Wert (insgesamt)
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der günstigste Preis erhält die volle Punktzahl (50 Punkte). Dieser Preis wird fiktiv verdoppelt und mit 0 Punkten bewertet. Die Punktevergabe aller weiteren Angebote wird linear zwischen diesen Werten interpoliert.

Fester Wert (insgesamt)
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen

Können mindestens zwei Referenzen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und zwei Referenzen für die Tätigkeit für Großkunden (Betriebe ab 100 Beschäftigte auf Liegenschaften mit mehreren Gebäuden) wie z.B. Industriebetriebe, große Verkehrsbetriebe wie z.B. Flughäfen, Hochschulen etc. nachgewiesen werden, werden 10 Punkte vergeben. Je fehlende Referenz gibt es 5 Punkte Abzug. Ist eine Referenz so geartet, dass sich diese sowohl dem Bereich öffentliche Verwaltung als auch Großkunde zuordnen lässt, wie z.B. eine Hochschule, wird diese Referenz mit 5 Punkten gewertet.

Fester Wert (insgesamt)
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Struktur Bieter

Es besteht ein erhöhter Koordinationsaufwand zur Durchführung der Prüfungen in den zentralen und dezentralen Bereichen der Hochschule Bielefeld. Für eine reibungsfreie Umsetzung ist daher ein Objektmanagement notwendig. Das Objektmanagement benötigt sehr gute Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse, der für die Durchführung relevanten Abläufe in der zentralen Verwaltung und in den Laborbereichen. Mit dem Objektmanagement ist keine ständige Vor-Ort-Präsenz während der vereinbarten Leistungszeiten verbunden. Zwei, der Hochschule fest zugeteilte Mitarbeiter mit nachgewiesener Qualifizierung zur Durchführung der Prüfungen am Standort sind außerdem notwendig. Eine dieser Person muss bei jeder Prüfung anwesend sein. Weitere Prüfer können wechseln. Die zwei Mitarbeiter fungieren als Kontakt zwischen Hochschule und anwesenden Prüferenden. Ein Bieter erhält fünf Punkte, wenn der Nachweis erbracht wurde, ein Objektmanagement zu stellen und weitere fünf Punkte für das Nennen der zwei fest zugeteilten Mitarbeiter*innen.
Die Vorlaufzeit bei Terminvereinbarungen für Prüftätigkeiten soll nicht mehr als fünf Tage betragen. Weiterhin muss die Anfahrt für Prüftätigkeiten von kürzerer Dauer, z. B. einzelne Labore oder Büros, im Leistungsumfang enthalten sein. Für die Erfüllung aller Punkte gibt es 15 Punkte, werden weniger Aspekte vom Bieter erfüllt, reduziert sich die Anzahl der Punkte jeweils um 3,75. Maximal sind 15 Punkte zu erreichen.

Fester Wert (insgesamt)
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Entfernung zum Einsatzort

Bei einer geringen Entfernung zum Einsatzort oder einem unmittelbaren Standort mit Mitarbeiter*innen mit der Befähigung zur Prüfung kann eine bessere Reaktionszeit, auch zur Prüfung von kleineren Stückzahlen von ortsveränderlichen Verbrauchern, sichergestellt werden. Als geringe Entfernung betrachten wir eine Entfernung im Um-kreis von max 100km und mit dem Angebot einzureichende Aussage zur Reaktionszeit. Eine Reaktionszeit innerhalb von 2 Tagen nach Aufforderung, innerhalb der regulären Arbeitszeit Mo-Fr. von 07:00-16.00 Uhr, des Bieters zur Prüfung ist angemessen. Für diese beiden Aspekte gibt es zusammen bei Erfüllung 10 Punkte.

Fester Wert (insgesamt)
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW statt.

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYM0D7EH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Digital über den Vergagamarktplatz NRW.

Die Angebote werden von Mitarbeitern der Vergabestelle der Hochschule Bielefeld geöffnet.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, Fehlende Unterlagen nach der Angebotsprüfung nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftragsder letzten drei Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 3.000.000,00 Euro

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis von gültigen Kalibrierzertifikaten (s. Leistungsverzeichnis S. 10 Punkt 1.2)

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis über befähigte Personen nach TRBS1203 sind vorzulegen (s. Leistungsverzeichnis S. 10 Punkt 1.3)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis über mindestens 2 Referenzen (s. Leistungsverzeichnis S. 10 Punkt 3)

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Nachweis über Objektmanagement (s. Leistungsverzeichnis S. 10 Punkt 4)

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Softwarebasierte Dokumentation (s. Leistungsverzeichnis Seite 10, Punkt 1.1)

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Nachweis über die Entfernung zum Einsatzort

Finanzierung

Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung