Druck und Lieferung von Studienmaterialien. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.
Kriterium sind die im Identifikationsteil eingetragenen Preise.
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenSiehe § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Preise können nicht nachgereicht werden.
Siehe Formular 521 EU
Siehe Formular 521 EU und Formular 524 EU
Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
512 EU Vertragsbedingungen NRW 513 EU BVB Tariftreue /Mindestarbeitsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen der FernUniversität in Hagen