Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfrage 2 nebst Antwort zur Verfügung:
Bieterfrage 2)
Die Anwort der Vergabestelle auf die Bieterfrage 1 ist leider unvollständig.
Die Frage nach Verwendung des 2. Selektivmediums (Malzextraktagar) für Schimmelpilze blieb leider nicht klar beantwortet.
Die Frage lautetete wie folgt:
Die Verwendung des 2. Nährmediums MEA (Malzextrakt) auf Schimmelpilze ist im LV darüber hinaus nicht beschrieben, gehört jedoch zwingend zur Hygieneinspektion gemäß VDI 6022, um "Unterbefunde" bei der Bewertung im Hinblick auf den Mitarbeiterschutz auszuschließen.
Dazu nochchmal folgende Erläuterung zu den Luftmessungen:
TSA/ CASO sind die Nährmedien für die Bestimmung der Gesamtkoloniezahl.
Für den Nachweis der Schimmelpilze und dem daraus resultierenden Abgleich
der Luftmessungen müssen die selktiven Nährmedien DG18 + MEA (Malzextrakt) in der Gesamtheit betrachtet/ gemessen werden, wie es in der VDI 6022 verankert ist,
somit ist die Verwendung des MEA zwingend erforderlich.
Der Hintergrund ist, das einige Schimmelpilzarten ggf. nur auf DG18 und andere auf dem MEA wachsen.
In der Gänze wäre somit die Leistungbeschreibung fachlich nicht korrekt, ein vollständiger Abgleich im Hinblick auf mögliche Kontaminationen kann nicht erfolgen.
Sind Sie weiterhin sicher, das der Abgleich der Luftqualitäten unter dem Ausschluß von Malzextraktagar erfolgen sollte?
Antwort zu 2)
Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu, dass die Verwendung eines 2. Nährmediums auf Schimmelpilze zwingend zur Hygieneinspektion nach VDI 6022 dazu gehört, um Unterbefunde bei der Bewertung auf den Mitarbeiterschutz auszuschließen. Wie Sie richtig erwähnen, fordern wir von den Bietern zwei selektive Nährmedien und zwar DG18+MEA (Malzextrakt, wie auch in DIN 16000-18 beschrieben), in der Gesamtheit, da diese für den Nachweis der Schimmelpilze, aus dem daraus resultierenden Abgleich der Luftmessungen betrachtet und gemessen werden.
So sind es insgesamt drei Nährböden (DG18/MEA-Agar und TSA-Agar) die zur Untersuchung herangezogen werden müssen.
Die VDI 6022 ist zwingend einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Nina Nothnick
Sachbearbeiterin
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
Servicestelle Vergabe
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Fax +49 234 32 14876
vergabestelle-bug@rub.de
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie die Schließung der gesamten Ruhr-Universität Bochum zwischen dem 23.12.2024 und 01.01.2025. Ihre Nachrichten werden im genannten Zeitraum nicht weitergeleitet. Ihre Anfragen werden ab dem 02.01.2025 bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Nina Nothnick
Sachbearbeiterin
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfrage 1 nebst Antwort zur Verfügung:
Bieterfrage 1)
bitte um eindeutige Klärung zu folgenden Positionen im LV:
Unter den Punkten 1.3 und 2.6 sind die Sekundärluftgeräte aufgeführt
Frage1:
Sollen an jedem Gerät je zwei Abklatschproben (Hefen/Schimmel und Bakterien) an den luftführenden Komponenten und je zwei Luftmessungen auf insgesamt 2 Nährmedien (Caso/TSA, DG18) mit der Keimspezifizierung der Schimmelpilze und den Abgleich gegen die Referenzluft wie in der VDI 6022 gefordert erfolgen?
Ansonsten ist das Sekundärluftgerät nicht nach den Statuten der VDI 6022 überprüft. Diese Punkte machen einen wichtigen Part bei der Hygieneinspektion aus und sind auch essentiell bei der Preisgestaltung des Angebots.
Die Verwendung des 2. Nährmediums MEA (Malzextrakt) auf Schimmelpilze ist im LV darüber hinaus nicht beschrieben, gehört jedoch zwingend zur Hygieneinspektion gemäß VDI 6022, um "Unterbefunde" bei der Bewertung im Hinblick auf den Mitarbeiterschutz auszuschließen.
Frage 2
Unter den Punkten 1.1, 1.2, 1.21, 1.22 und 2.7 sind die RLT- Hauptanlagen aufgeführt und hier stellt sich auch die Frage wie bereits bei den Sekundärluftgeräten s.o Frage 1?
Bitte um hier um eine genaue Information, damit eine regelkonforme und inhaltlich schlüssige Hygieneinspektion gemäß der VDI 6022 ohne "Verzehrung des Wettbewerbs" kalkuliert werden kann.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis bietet hier freie Interpretationsräume.
Antwort zu 1)
Antwort Frage 1:
Ja, es sollen an jedem Gerät je zwei Abklatschproben (Hefen/Schimmel und Bakterien) an den luftführenden Komponenten und je zwei Luftmessungen auf insgesamt 2 Nährmedien (Caso/TSA, DG18) mit der Keimspezifizierung der Schimmelpilze und den Abgleich gegen die Referenzluft wie in der VDI 6022 gefordert erfolgen.
Antwort Frage 2:
An RLT-Anlagen (nicht Umluftkühlgeräte) sind je 5 Abklatschproben (Hefen/Schimmel und Bakterien) und an den luftführenden Komponenten und je zwei Luftmessungen auf insgesamt 2 Nährmedien (Caso/TSA, DG18) mit der Keimspezifizierung der Schimmelpilze und den Abgleich gegen die Referenzluft wie in der VDI 6022 gefordert erfolgen.
Bei Anlagen über75.000m³/h sollen je 10 Abklatschproben (Hefen/Schimmel und Bakterien) erfolgen.
(siehe auch Leistungsverzeichnis Pkt. 3 Dokumentation/Inspektionsbericht)
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Nina Nothnick
Sachbearbeiterin
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
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