VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfragen 8 und 9 nebst Antwort zur Verfügung:
Bieterfrage 8)
Im Leistungsverzeichnis auf der Seite 2 steht geschrieben das Sie Prüfungen in einem radioaktiven Bereich haben möchten, und aufgrund dessen einen Strahlenschutzbeauftragten haben möchten. Wir gehen davon aus das die meisten Firmen keinen Strahlenschutzbeauftragen haben werden. Besteht die Möglichkeit von Ihnen einen Strahlenschutzbeauftragten zu beziehen? Ein Kurs in diesem Bereich für einen Mitarbeiter, würde vom TÜV rund 600 EUR veranschlagen welchen wir dann auf den Prüfungspreis drauf kalkulieren müssten.
Bieterfrage 9)
Anbei noch eine frage zum Strahlenschutzbeauftragten.
Welchen Kurs benötigt unser Mitarbeiter? Reicht der Kurs für die Fachkundegruppe S5 (gem. § 25 StrlschG) aus ?
Antwort zu 8 und 9)
Nach interner Rücksprache treten wir von der ursprünglichen Forderung zurück, einen Strahlenschutzbeauftragten seitens der ausführenden Firma zu fordern. Das Leistungsverzeichnis wird entsprechend angepasst, sodass diese Anforderung entfällt. Die geänderte Version finden Sie anbei sowie in den Vergabeunterlagen.
Um Ihnen dennoch genug Zeit für Ihre Angebotserstellung gewähren zu können, verlängern wir die Angebotsfrist vom 05.12.2024 um 12:00 Uhr zum 12.12.2024 um 12:00 Uhr. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Nina Nothnick
Sachbearbeiterin
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
Servicestelle Vergabe
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Fax +49 234 32 14876
vergabestelle-bug@rub.de
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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LV incl. Einzelpreisaufstellung 2.0.pdf | 19.11.2024 | 290,9 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfrage 7 nebst Antwort zur Verfügung:
Bieterfrage 7)
In aus Ihrem Preisblatt im Leistungsverzeichnis ist nicht ganz ersichtlich, ob sich die Mengenanzahl pro Jahr gemeint ist oder ob dies für vier Jahre zu verrechnen ist.
Antwort zu 7)
Die Mengenanzahl auf dem Preisblatt sind Menge/Jahr.
Die Beantwortung der weiteren eingegangenen Bieterfragen verzögert sich. Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Nina Nothnick
Sachbearbeiterin
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
Servicestelle Vergabe
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Fax +49 234 32 14876
vergabestelle-bug@rub.de
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf den allgemeinen Hinweis von Cosinex vom 22.10.2024, wonach die Nutzung der Vergabeplattform -aufgrund eines Wechsels des technischen Betriebs- in der Zeit vom 26.11.2024 ab 19:00 Uhr bis voraussichtlich 01.12.2024 komplett eingestellt wird.
Aus diesem Grund sehen wir uns veranlasst, die Angebotsfrist bis zum 05.12.2024 12:00 Uhr zu verlängern sowie den Termin zur Eröffnung der Angebote auf den 05.12.2024 um 12:01 Uhr zu verschieben.
Bitte beachten Sie, dass in dem o.g. Zeitraum somit keine Angebote auf der Vergabeplattform hochgeladen werden können. Ferner bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass die Übersendung von Angeboten per Email vergaberechtlich unzulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
Servicestelle Vergabe
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Fax +49 234 32 14876
vergabestelle-bug@rub.de
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfrage 6 nebst Antwort unseres Fachbereichs zur Verfügung:
Bieterfrage 6)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wird Ihrerseits sichergestellt, dass die anbietenden Handwerksunternehmen die Meisterpräsenzpflicht gewährleisten können?
Die Meisterpräsenzpflicht ergibt sich, da die Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen und Maschinen eine gefahrengeneigte handwerkliche Tätigkeit ist (VG Halle Az. 3 A 78/19 HAL / OVG Magdeburg, Az. 1 L 21/22) und deswegen ein Meister ständig in der direkten Nähe (< 100 km) oder tatsächlich vor Ort sein muss (Bundesverwaltungsgericht Urteil 8 C 25/96 / Oberverwaltungsgericht Lüneburg Urteil 8 L 8815/91).
Gemäß Rechtsprechung und der Handwerkskammer Halle/Saale nur über eine Eintragung des Anbieters in der Nähe des Leistungsortes sichergestellt werden (BayObLG, Vergabesenat, Beschluss vom 24.01.2003 - Verg 30/02 -, Schreiben HWK Halle v. 30.7.2024).
Die Tätigkeit des Meisters darf sich nicht auf "eine bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses beschränken" (Bundesverwaltungsgericht Urteil 8 C 25/96). Das OVG Lüneburg, 8 L 8815/91 formuliert den Leitsatz: Ein Handwerksmeister, der [...] weiter als 100 Kilometer entfernt [...] ist, kann [...] nicht verantwortlich leiten. Er kommt deswegen als Betriebsleiter nicht in Betracht".
Sowohl eine fehlende Qualifikation des Prüfers (gem. der DGUV) als auch eine nicht gewährleistete Meisterpräsenz (gem. der Handwerksordnung) resultieren in einer fehlerbehafteten Prüfung und können zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
Antwort zu 6)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach interner Rücksprache mit unserem Justitiariat möchten wir darauf hinweisen, dass die Einhaltung der Anforderungen aus Gewerbe-, Handwerks- und Handelsrecht in der Verantwortung der Bieter liegt. Die Bieter sind selbst verpflichtet, alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen eigenständig zu erfüllen, einschließlich der Meisterpräsenzpflicht, sofern diese für das jeweilige Handwerk erforderlich ist. Die Einhaltung solcher gesetzlichen Vorschriften gehört zu den Pflichten der Bieter und muss von uns nicht zusätzlich verlangt werden.
Eine eventuelle Prüfung der Qualifikation könnte sich darauf erstrecken, ob die Bieter als zugelassene Handwerksbetriebe oder ordnungsgemäß eingetragene Kaufleute registriert sind. Dies ist jedoch eine separate Thematik und unterscheidet sich von der Frage nach der Einhaltung allgemeiner gesetzlicher Vorgaben, die von den Bietern selbst zu verantworten ist.
______________________________________________
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
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44801 Bochum
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfragen 1-5 nebst Antwort zur Verfügung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir nachfolgende Bieterfragen bezüglich der DIN VDE 0701 (EN 50678) DIN VDE 0702 (EN 50699):
1. Die DIN VDE 0701 (EN 50678) DIN VDE 0702 (EN 50699) kennt keine Verbundmessungen, somit gehen wir davon aus, dass jedes Gerät/Leitung einzeln geprüft werden muss. Ist dies korrekt?
2. Sind Funktionsprüfungen gefordert?
3. Ist der Einsatz von EuPs (elektrisch unterwiesenen Personen) erlaubt?
4. Welche Zertifizierungen wie z. B. ISO 9001:2015, ISO 14001:2015, ISO 45001:2018 sind gefordert?
5. Muss vor Abgabe eine Vorortbesichtigung stattfinden?
Antwort zu 1)
Es ist korrekt, dass jedes Gerät /Leitung einzeln geprüft werden soll.
Antwort zu 2)
Die Prüfungen sind so durchzuführen, wie in den DIN VDE 0701 (EN 50678) DIN VDE 0702 (EN 50699) gefordert sind. Falls eine Funktionsprüfung kein Bestandteil ist, ist diese nicht extra notwendig.
Antwort zu 3)
Wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, fordern wir befähigte Elektrofachkraft nach TRBS 1203 (Nachweis Fachkraft im Elektrobereich).
Antwort zu 4)
Eine Zertifizierung ist nicht gefordert.
Antwort zu 5)
Eine Vorortsbesichtigung ist nicht gefordert, ist aber zu empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
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44801 Bochum
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