Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es für die Ruhr-Universität unverzichtbar auf eine menschenwürdige, klima- und umweltfreundliche Produktion zu achten. Daher muss der Dienstleister GOTS-zertifizierter Betreiber mindestens eines Vor-Ort-Shops im Hochschulumfeld sein. Die GOTS Zertifizierung als Händler ist Voraussetzung GOTS zertifizierte Textilien zu verkaufen. Daher werden alle Angebote ausgeschlossen, die eine solche Produktion unter Einsatz der entsprechenden Produkte nicht durch geeignete Zertifikate, die dem Angebot beigefügt werden müssen, nachweisen können.
Der Dienstleister verpflichtet sich als GOTS-zertifizierte Betreiber und Händler ausschließlich mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die nachweisen können, dass die Produktion der Waren unter menschenwürdigen und ökologischen Bedingungen gewährleistet ist. Des Weiteren sind zur Überprüfung der Eignung alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen
Der Dienstleister muss in der Lage sein ab Zuschlagserteilung die RUB bei Fragen per Telefon oder E-Mail innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit von zwei Werktagen zu betreuen. Zu-dem ist ein Auftakttreffen zu Beginn der Zusammenarbeit in den Räumen der RUB einzuplanen
Vom Bieter/potentiellen Dienstleister sind mindestens eine mit der RUB vergleichbare Referenz (Universitäten oder Fachhochschulen mit mindestens 25.000 Studierenden) über Erfahrungen im Merchandising und Betrieb eines stationären Shops vorzulegen (s. Dokument 02; Punkt 9 )