Wartung von Brandschutzklappen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Verlängerung der Angebotsfrist aus technischen Gründen Datum: 28.10.2024 - 15:33 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf den allgemeinen Hinweis von Cosinex vom 22.10.2024, wonach die Nutzung der Vergabeplattform -aufgrund eines Wechsels des technischen Betriebs- in der Zeit vom 26.11.2024 ab 19:00 Uhr bis voraussichtlich 01.12.2024 komplett eingestellt wird.
Aus diesem Grund sehen wir uns veranlasst, die Angebotsfrist bis zum 04.12.2024 12:00 Uhr zu verlängern sowie den Termin zur Eröffnung der Angebote auf den 04.12.2024 um 12:01 Uhr zu verschieben.

Bitte beachten Sie, dass in dem o.g. Zeitraum somit keine Angebote auf der Vergabeplattform hochgeladen werden können. Ferner bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass die Übersendung von Angeboten per Email vergaberechtlich unzulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.

Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
Servicestelle Vergabe

Universitätsstraße 150
44801 Bochum

Fax +49 234 32 14876

vergabestelle-bug@rub.de

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage 2 Datum: 11.10.2024 - 13:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfrage 2 nebst Antwort zur Verfügung:

Bieterfrage 2):
im Zuge der Kalkulation hat sich folgende Bieterfrage ergeben:
In den Vertragsbedingungen der Leistungsverzeichnisse wird darauf hingewiesen,
dass ältere Klappen Asbest enthalten können.
Eine fachgerechte Wartung bspw. von der weit verbreiteten BSK mit Prüfzeichen
PA-X 100 beinhaltet gemäß Betriebsanleitung des Herstellers Trox u.A. zwingend die Auslösung des ggf. asbesthaltigen Klappenblatts. Beim Auslösung von asbesthaltigen Brandschutzklappen ist von einer Asbestfaserfreisetzung auszugehen. Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen, hier Brandschutzklappen, sind gemäß TRGS 519 durchzuführen, welche von den ausführenden Firmen eine entsprechende Zulassung gemäß Gefahrstoffverordnung sowie sach- und fachkundiges Personal einfordert.
Zu diesen speziellen Anforderungen finden wir aktuell keine Angaben in den Ausschreibungsunterlagen. Bitte konkretisieren
Sie daher ob der Auftragnehmer eine Zulassung gemäß Gefahrstoffverordnung benötigt und ob für die Wartungsarbeiten entsprechend arbeitmedizinisch untersuchtes (z.B. G1.2, G40) und gemäß TRGS 519 Anlage 3 sachkundiges Personal zum Einsatz kommen muss.

Antwort zu 2):
nach Rücksprache mit der Fachabteilung ist die vom Bieter genannte Zulassung gemäß Gefahrstoffverordnung nicht notwendig und die Wartungsarbeiten sind nicht durch arbeitsmedizinisch untersuchtes (z.B. G1.2, G40) und gemäß TRGS 519 Anlage 3 sachkundiges Personal durchzuführen, da der BLB für die asbesthaltigen Brandschutzklappen zuständig und verantwortlich ist. Der BLB kümmert mit Hilfe eines Ingenieurbüros um alle asbesthaltigen Brandschutzklappen auf dem Campus. Der BLB stimmt sich mit dem Ingenieurbüro und der Wartungsfirma ab und macht eine gemeinsame Begehung und Wartung der asbesthaltigen Brandschutzklappen. Dabei muss die Wartungsfirma die asbesthaltige Brandschutzklappe nicht eigenständig warten. Diese zusätzlichen Aufwendungen werden vom BLB separat vergütet. Alle weiteren Einzelheiten werden nach Auftragsvergabe in einem gemeinsamen Termin abgestimmt.
Weiterhin möchten wir anmerken, dass der BLB derzeit sukzessive alle asbesthaltigen Brandschutzklappen auf dem Campus der RUB austauscht.



Mit freundlichen Grüßen

--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.

Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
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Betreff: Bieterfrage 1 Datum: 07.10.2024 - 14:05 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend stellen wir Ihnen die Bieterfrage 1 nebst Antwort zur Verfügung:

Bieterfrage 1)
Bei den hinterlegten Exceldateien wird der Preis nach dem Speichern nicht abgespeichert. Sollen die Dateien ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt und anschliessend wieder hochgeladen werden?
Das gleiche gilt auch für die übrigen hinterlegten Dateien.

Antwort zu 1)
Die Rückmeldung des Fachbereichs hat Folgendes ergeben:
"Nach einem Test konnte ich feststellen, dass eine Speicherung aller Dateien möglich ist. Die Dateien können handschriftlich oder direkt in der Datei ausgefüllt und hochgeladen werden."

Betreffend die weiteren Formblätter im PDF-Format kann auf Folgendes hingewiesen werden:
Sofern die Nutzung eines PDF-Tools nicht möglich ist, wird darum gebeten, die Formblätter auszudrucken, handschriftlich auszufüllen und wieder einzuscannen.

Mit freundlichen Grüßen

--
i. A. Ina Hermann
Ass. iur.

Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement
Servicestelle Vergabe

Universitätsstraße 150
44801 Bochum

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