Rahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.12.2024
06.01.2025 12:00 Ortszeit
06.01.2025 12:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

NRW.BANK AöR
DE223501401
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf & Vergabestelle
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79340000-9
79413000-2
79310000-0
79342000-3
79341100-7
79341400-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Mediaberatung, Mediaeinkauf, Mediaoptimierung und Mediadurchführung für die NRW.BANK.

Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung insgesamt ein Netto-Auftragswert von ca. EUR 17,7 Mio. anfällt, bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Diese Schätzung beruht auf Erfahrungswerten aus vorherigen Auftragszeiträumen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.

Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von EUR 23.900.000 (exklusive Mehrwertsteuer), bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmemenge bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare.

Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.03.2025 und endet am 31.12.2025. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Bruttopreis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen.

Bitte beachten Sie:
(1) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen.
(2) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden.
(3) Die angegebenen Abrufkosten beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten).

Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 340 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis ei-ne geringere Punktzahl (Formel: 340 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
34,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzeptionelle Aufgabe

Zum Zwecke der Bewertung Ihres Angebotes im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Konzeptionelle Aufgabe ist die Lösung der nachfolgend beschriebenen Aufgabenstellung durch Erarbeitung von PowerPoint-Charts oder vergleichbar vorgegeben. Es ist zulässig, Skizzen einzuzeichnen und Stichpunkte anzugeben. Überschreitet die Darstellung den Um-fang von 50 Charts, werden ausschließlich die Inhalte der ersten 50 Charts bewertet. Deckblätter zählen hierbei nicht mit.

Aufgabe:
Die Bieter entwickeln eine Multichannel-Media-Strategie für die Zielgruppe "Häuslebauer" und erläutern den konzeptionellen und analytischen Ansatz. Die Zielgruppe "Häuslebauer" umfasst Personenhaushalte, die Käufer und Bauherren von Wohneigentum zur Selbstnutzung sind. Zu bewerben ist das Fördermittel "NRW.BANK.Wohneigentum" (vgl. die Anlagen "Merkblatt NRW.BANK.Wohneigentum" und "Refinanzierungsantrag" zu den Bewerbungsbedingungen, abrufbar auf dem Internet-Auftritt der NRW.BANK, https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15937/nrwbank-wohneigentum.html#konditionen). Im Rahmen der Aufgabe ist u.a. darauf einzugehen, welcher Budgeteinsatz sich für welche Bekanntheitssteigerung empfiehlt, um die aktuelle gestützte Bekanntheit von 30 % maximal unter wirtschaftlich effizienten Gesichtspunkten (Grenznutzen/ Grenzkosten) zu steigern (Hinweis: Der Grenzkostenpunkt entspricht dem Punkt, an dem zusätzliches Mediabudget unwirtschaftlich wird und die Bekanntheit nicht weiter effizient und signifikant gesteigert werden kann).

Bitte beachten Sie:
Die von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung eingereichten Multichannel-Media-Strategien werden von der NRW.BANK nicht vergütet; die NRW.BANK erhält dementsprechend keinerlei Nutzungsrechte an diesen Ausarbeitungen.

Es werden für diese Aufgabe maximal 360 Qualitätspunkte vergeben. Die Umsetzung der Aufgabe wird jeweils anhand der folgenden, gewichteten Unterkriterien bewertet, zu denen jeweils schlüssige, konkrete und auf den Auftragsgegenstand bezogene Angaben er-wartet werden.

Zielgruppenanalyse/ Mediennutzungsverhalten 6 % = max. 60 Punkte
Konzeptentwicklung/ Strategieansatz 6 % = max. 60 Punkte
Budgetableitung 6 % = max. 60 Punkte
Selektion Medien 6 % = max. 60 Punkte
Media Mix Empfehlung 6 % = max. 60 Punkte
Erfolgsmessung 6 % = max. 60 Punkte

Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

(1) Zielgruppenanalyse / Mediennutzungsverhalten:
Die Zielgruppe und deren Mediennutzungsverhalten werden unter Berücksichtigung der besonderen Vermarktungsposition und -wege der NRW.BANK sowie des zu bewerbenden Produkts und seiner Zugangsvoraussetzungen konkret, plausibel und aus-sagekräftig analysiert.
(2) Konzeptentwicklung / Strategieansatz:
Auf Basis der Zielgruppenanalyse und der Aufgabenstellung wird ein möglichst konkretes, plausibles und aussagekräftiges Media-Konzept bzw. ein Media-Strategieansatz entwickelt, die zur weiteren Lösung der Aufgabenstellung führt.
(3) Budgetableitung:
Auf Basis der vorangegangenen Punkte wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Budgetempfehlung abgegeben. Dabei wird insbesondere auf die Grenznutzen bzw. Grenzkostenthematik aus der Aufgabenstellung eingegangen.
(4) Selektion Medien:
Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zu den zur Selektion der Medien abgegeben.
(5) Media-Mix-Empfehlung:
Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zum Media-Mix ab-gegeben.
(6) Erfolgsmessung:
Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird zu-nächst eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zu den relevanten Schlüsselkennzahlen (KPIs) abgegeben. Diese KPIs werden danach in ein plausibles, aus-sagekräftiges Reportingschema gebracht ("Woher kommen die Zahlen? Wann? In welcher Aktualität und Granularität? In welcher Frequenz wird reportet?"), welches die Steuerung einer Kampagne im Sinne der Aufgabenstellung ermöglicht.

Gewichtung
36,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Zum Zwecke der Bewertung Ihres Angebotes im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Personalkonzept sind mit Ihrem Angebot tabellarische Lebensläufe der für die Leistungs-erbringung vorgesehenen Mitarbeitenden vorzulegen (erforderlichenfalls anonymisiert, soweit gleichwohl zuordenbar), die Auskunft über Berufserfahrung und Berufsqualifikati-on geben. Dafür ist für jede vorgesehene Person jeweils der Vordruck 09: CV / Personal-konzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitäts-wertung außer Betracht.

Für jede der nachfolgend angegebenen Funktionen Nr. 1 bis 4 darf lediglich ein Lebenslauf vorgelegt werden. Insgesamt sind also vier Lebensläufe vorzulegen.

Funktion Nr. 1 (12 %):
Ansprechpartner*in für alle Vertragsfragen und Leistungen; Mindestbedingungen: 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum)

Funktion Nr. 2 (9%):
Stellvertretung für 1. Ansprechpartner*in; Mindestbedingungen: 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum)

Funktion Nr. 3 (6 %):
Senior Beratung/ Kundenbetreuung; 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum)

Funktion Nr. 4 (3%):
Junior Beratung/ Kundenbetreuung; Abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich (z.B. Werbekaufmann oder Werbekauffrau); alternativ mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum)

Konkretisierung der Funktionen / Unterkriterien:
Berufserfahrung:
- Vielfalt der betreuten Kunden: Es wird Wert auf ein möglichst breites Kundenspektrum aus unterschiedlichen Branchen gelegt
- Relevanz der Kampagnenerfahrung: Die betreuten Kampagnen sollen eine vergleichbare Zielsetzung wie der ausgeschriebene Auftrag aufweisen
- Möglichst Projekte, die mehrere Mediengattungen einbeziehen

Berufsqualifikation:
- Relevante Berufsausbildung oder Studium im Bereich media-Management, Marketing oder Kommunikation
- Zusätzliche Qualifikationen wie Zertifikate oder Schulungen
- Nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung von tool und Methoden zur Media-Planung, -Analyse und Erfolgskontrolle
- Besonderes Know-how in spezifischen Bereichen, die für den ausgeschriebenen Auftrag relevant sind

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01 Leistungsbeschreibung
c) Anlage 02 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise
d) Anlage 03 Preisblatt
e) Anlage 04 Personalkonzept
f) Anlage 05 Verpflichtungserklärung Datenschutz
g) Anlage 06 Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit
h) Anlage 07 Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften
i) Anlage 08 Konzeptionelle Aufgabe
j) Anlage 09 Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
k) Anlage 10 Steuerabzug zu § 50a EStG
l) Anlage 11 Eigenerklärung Russland-Sanktionen
m) Anlage 12 Verpflichtungserklärung Scientology-Schutzklausel
n) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
o) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DQYF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und aus-gestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

2. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergeben-den Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumut-bar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 04.12.2019 bis zum 03.12.2024 er-brachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers.

Bitte beachten Sie:
(a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

Die Angabe muss durch Eigenerklärung im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck verviel-fältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Nachzuweisen sind mindestens fünf geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist:

- Bewerben von Dienstleistungen (Werbekampagnen / Media-Agenturleistungen)
- für eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, wobei mindestens die Hälfte der Lauf-zeit in den Referenzzeitraum vom 04.12.2021 bis zum 03.12.2024 fällt
- Betreutes Bruttoschaltvolumen inkl. MwSt. pro Jahr beträgt mind. 2,5 Mio Euro
- Zielgruppe B2B oder G2B
- Der Absatz erfolgt nicht direkt an den Kunden, sondern über Dritte: Indirekter Absatz über starke Gatekeeper (Pull-Kommunikation)
- Der Zielmarkt ist Deutschland

Darüber hinaus muss durch mindestens drei Referenzen jeweils die Erfüllung der folgen-den weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!):

- Bewerben von Dienstleistungen, die der staatlichen Aufsicht unterliegen bzw. bei denen die Anbieter staatlicher Aufsicht unterliegen, wie sie für die NRW.BANK als öffentlich-rechtliche Institution besteht
- Es werden mindestens drei unterschiedliche Mediengattungen bedient.

Darüber hinaus muss durch alle Referenzen gemeinsam (nicht: jeweils) die Erfüllung der folgenden weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!):

- Erbringung von Leistungen der Mediaanalyse, Mediaforschung & Marktforschung, Media-Strategie, -Beratung und -Planung, Verhandlung / Einkauf, Kampagnen-Durchführung und Überwachung einschl. Reporting und Abrechnung

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung