Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 04.12.2019 bis zum 03.12.2024 er-brachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers.
Bitte beachten Sie:
(a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Die Angabe muss durch Eigenerklärung im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck verviel-fältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestbedingungen:
Nachzuweisen sind mindestens fünf geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist:
- Bewerben von Dienstleistungen (Werbekampagnen / Media-Agenturleistungen)
- für eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, wobei mindestens die Hälfte der Lauf-zeit in den Referenzzeitraum vom 04.12.2021 bis zum 03.12.2024 fällt
- Betreutes Bruttoschaltvolumen inkl. MwSt. pro Jahr beträgt mind. 2,5 Mio Euro
- Zielgruppe B2B oder G2B
- Der Absatz erfolgt nicht direkt an den Kunden, sondern über Dritte: Indirekter Absatz über starke Gatekeeper (Pull-Kommunikation)
- Der Zielmarkt ist Deutschland
Darüber hinaus muss durch mindestens drei Referenzen jeweils die Erfüllung der folgen-den weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!):
- Bewerben von Dienstleistungen, die der staatlichen Aufsicht unterliegen bzw. bei denen die Anbieter staatlicher Aufsicht unterliegen, wie sie für die NRW.BANK als öffentlich-rechtliche Institution besteht
- Es werden mindestens drei unterschiedliche Mediengattungen bedient.
Darüber hinaus muss durch alle Referenzen gemeinsam (nicht: jeweils) die Erfüllung der folgenden weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!):
- Erbringung von Leistungen der Mediaanalyse, Mediaforschung & Marktforschung, Media-Strategie, -Beratung und -Planung, Verhandlung / Einkauf, Kampagnen-Durchführung und Überwachung einschl. Reporting und Abrechnung