Wartungsarbeiten am 17.03. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Objekt- und Umzugsdienste für den Standort der NRW.BANK in Münster
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.03.2025
17.03.2025 12:00 Uhr
17.03.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

NRW.BANK AöR
DE223501401
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf & Vergabestelle
einkauf@nrwbank.de
0211 91741 1397

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98392000-7
79613000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Objekt- und Umzugsdienste für den Standort der NRW.BANK in Münster

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Objekt- und Umzugsdienste (nicht: Hausmeisterservice, technisches Gebäudemanagement) für den folgenden Standort der NRW.BANK in Münster:

- Friedrichstraße 1, 48145 Münster.

Es handelt sich hierbei um einen Gebäudekomplex, der insgesamt die folgenden fünf Gebäudeteile umfasst:

- Friedrichstraße 1, 48145 Münster
- Warendorfer Straße 8, 48145 Münster
- Warendorfer Straße 10, 48145 Münster
- Johanniterstraße 3, 48145 Münster
- Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster.

Diese sind miteinander verbunden und können barrierefrei erreicht werden.

Die Objekt- und Umzugsdienste im Sinne dieser Ausschreibung umfassen sämtliche Regel- und Bedarfsleistungen im Sinne der Leistungsbeschreibung.

Für die Objekt- und Umzugsdienste muss die Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit täglich von montags bis freitags (ausgenommen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW sowie Bankfeiertage (Rosenmontag, Heiligabend und Silvester)) in der Zeit von 7:00 bis 15:30 Uhr (ausgenommen Pausenzeiten von insgesamt 30 Minuten pro Mitarbeitenden und Tag) durchgehend zwei Mitarbeitende vor Ort bei der NRW.BANK in Münster vorhalten.

Die von ihr benötigten Bedarfsleistungen ruft die NRW.BANK durch einseitige Erklärung in Textform ab. Insoweit gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 381.240,00 Euro netto (bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich sämtlicher Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK für Bedarfsleistungen besteht nicht.

Der auftragsgegenständliche Vertrag tritt am 01. Juli 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 30. Juni 2026. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. Juni 2031.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2025
30.06.2026

Der Vertrag verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. Juni 2031.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden.

Bitte beachten Sie:

(1.) Der Pauschalpreis für die Startup-Phase sowie die Preise für Verbrauchsmaterialien fließen nicht in den Angebotsvergleichspreis ein, sie stehen aber unter dem Vorbehalt der Marktüblichkeit. Die Marktüblichkeit wird anhand eines Abgleichs mit vergleichbaren, branchenüblichen Leistungen im Bereich Objekt- und Umzugsdienstleistungen beurteilt. Maßgeblich hierfür sind insbesondere branchenübliche Vergütungssätze. Falls die NRW.BANK erhebliche Abweichungen (mehr als 15 % über dem Marktniveau) feststellt, kann sie die Auftragnehmerin zur Darlegung und Begründung ihrer Kalkulation innerhalb von 10 Werktagen nach entsprechender Mitteilung auffordern. Falls nach Prüfung weiterhin eine Abweichung von mehr als 15 % über dem marktüblichen Niveau festgestellt wird und die Auftragnehmerin keine sachgerechte Begründung vorlegt, kann die NRW.BANK eine Anpassung des Preises auf das marktübliche Niveau verlangen. Kommt keine Einigung zustande, kann die NRW.BANK den betreffenden Betrag einseitig um bis zu 15 % kürzen oder ein neutrales Marktgutachten zur Preisprüfung auf Kosten der Auftragnehmerin einholen.
(2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle abgefragten Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
(3.) Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (blau unterlegt) zu befüllen.
(4.) Das Preisblatt muss vollständig ausgefüllt, darf aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen.

Angebotsvergleichspreis ist der im Vordruck 08: Preisblatt ausgewiesene Bruttogesamtpreis. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Personalkonzept hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Personalkonzept zu verwenden.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 5 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 5 Seiten bewertet.
(4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.

In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

- Erfahrung des Vorarbeiters 25 % (= 25 Punkte)
- Erfahrung der weiteren Mitarbeitenden 15 % (= 15 Punkte)

Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Erfahrung des Vorarbeiters: Erwartet wird eine auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Beschreibung der einschlägigen Berufserfahrung des zur Vertragserfüllung eingesetzten Vorarbeiters (= Teamleiter / Führungskraft vor Ort). Die vorgesehenen Personen dürfen bereits benannt werden (auch anonymisiert), müssen dies aber nicht. Sie müssen zum Zeitpunkt der Benennung nicht beim Bieter angestellt sein, aber der Bieter muss sicherstellen, dass sie für die Vertragsdurchführung tatsächlich zur Verfügung stehen. Idealerweise verfügt der Vorarbeiter über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus über eine umfassende Berufspraxis in der Leitung von Objekt- und Umzugsdiensten, einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen. Dabei wird nicht allein auf die Dauer der Berufserfahrung abgestellt, sondern auf die Vielfalt und Relevanz der ausgeführten Tätigkeiten als Vorarbeiter oder Teamleiter / Führungskraft vor Ort. Die NRW.BANK geht davon aus, dass die Erfahrung des eingesetzten Vorarbeiters erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.

- Erfahrung der weiteren Mitarbeitenden: Erwartet wird eine auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Beschreibung der einschlägigen Berufserfahrung der zur Vertragserfüllung eingesetzten weiteren Mitarbeitenden im Bereich der Objekt- und Umzugsdienste. Die vorgesehenen Personen dürfen bereits benannt werden (auch anonymisiert), müssen dies aber nicht. Sie müssen zum Zeitpunkt der Benennung nicht beim Bieter angestellt sein, aber der Bieter muss sicherstellen, dass sie für die Vertragsdurchführung tatsächlich zur Verfügung stehen. Idealerweise verfügen die weiteren Mitarbeitenden über eine möglichst umfassende (d. h. nicht zwingend: langjährige) Berufspraxis mit fortlaufenden Objekt- und Umzugsdiensten, einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen. Die NRW.BANK geht davon aus, dass nicht nur die Erfahrung des Vorarbeiters, sondern auch die der weiteren eingesetzten Mitarbeitenden einen erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann. Dies gilt insbesondere, weil Umzugsdienste ein hohes Maß an Präzision und Fachkenntnis erfordern (von der sachgerechten Handhabung empfindlicher oder wertvoller Gegenstände bis hin zur Einhaltung spezifischer Vorgaben für den Transport und die Lagerung), eingespielte Teams mit Erfahrung effizienter arbeiten und Fehler, Verzögerungen oder Schäden minimieren können, fehlende Erfahrung zu logistischen Problemen führen kann (insbesondere bei der Organisation, dem sicheren Transport, der Dokumentation und der Koordination der Arbeitsabläufe) sowie Kundenorientierung und sorgfältige Durchführung wesentlich von der Erfahrung der ausführenden Mitarbeitenden abhängen. Ein hoher Erfahrungsstand des eingesetzten Personals trägt somit maßgeblich zur Effizienz, Sicherheit und Qualität der Leistungserbringung bei.

Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Personalkonzept wird zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mitarbeitermotivation

Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Mitarbeitermotivation hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Konzept zur Mitarbeitermotivation zu verwenden.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 5 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 5 Seiten bewertet.
(4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.
In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

- Mitarbeitermotivation 30 % (= 30 Punkte)

Die an dieses Unterkriterium bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Erwartet wird eine auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Beschreibung der Maßnahmen des Bieters zur Motivation der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Fachkräfte. Dabei wird berücksichtigt, welche Maßnahmen getroffen werden, um eine hohe Zufriedenheit und Einsatzbereitschaft der für die NRW.BANK eingesetzten Mitarbeitenden sicherzustellen. Hierbei kann es sich insbesondere um auftragsbezogene finanzielle Anreize handeln, die an die erfolgreiche Durchführung des Auftrags geknüpft sind (z. B. leistungsabhängige Boni, Erfolgsprämien, Zulagen), um Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die gezielt auf die Anforderungen des Projekts abgestimmt sind, um teambildende und motivationsfördernde Maßnahmen, die die Identifikation mit dem Projekt stärken, oder um sonstige organisatorische Maßnahmen, die eine bessere Arbeitszufriedenheit im konkreten Auftragsfall ermöglichen. Der Bieter hat darzulegen, wie er die Umsetzung dieser Maßnahmen sicherstellt.

Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Mitarbeitermotivation wird zu dem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile dieses Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text des Vertrages
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08)
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant -
f) Anlage 05: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant -
g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftrag-nehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant -
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz
j) Anlage 09: Verpflichtungserklärung Insidervorschriften
k) Anlage 10: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
l) Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
m) Anlage 12: Personalkonzept (= Vordruck 09)
n) Anlage 13: Konzept zur Mitarbeitermotivation (= Vordruck 10)
o) Anlage 14: Stundenkalkulationsblätter der Auftragnehmerin (= Vordrucke 08a)
p) Anlage 15: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
q) Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DQFE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter mit seinem Angebot bereits die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b abzugeben.

3. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen
g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
k) Vordruck 08: Preisblatt
l) Vordruck 08a: Stundenkalkulationsblatt
m) Handelsregisterauszug
n) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
o) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis)
p) Vordruck 09: Personalkonzept
q) Vordruck 10: Konzept zur Mitarbeitermotivation

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages

Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objekt- und Umzugsdienste einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Bitte beachten Sie:
(1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren.
(2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingung:

Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Vertrages muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro netto betragen haben.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (Objekt- und Umzugsdienste einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen).

Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vorsehen:

Personen- und Sachschäden: 5.000.000 Euro
Vermögensschäden: 200.000 Euro

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.02.2022 bis zum 14.02.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist:

(1.) Fortlaufende Erbringung von Objekt- und Umzugsdiensten für einen Referenzkunden auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder eines Dauerauftrages
(2.) einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen
(3.) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 15.02.2022 bis zum 14.02.2025
(4.) und einem tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz von mindestens 75.000 EUR in diesen zwölf Monaten mit dieser Referenz.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens

Erforderlich ist eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.

Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement für das Leistungsbild "Nationale Umzüge" auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen.

Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich ist.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2022, 2023 und 2024 pro Jahr mindestens zehn Vollzeitäquivalente betragen haben.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausstattung des Bieterunternehmens

Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung ihr Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Die Erklärung muss mindestens die folgende Ausstattung im eigenen Bestand umfassen:

(1.) 1 Kastenwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t, Ausführung Standard mit langem Fahrgestell und Hochdach (wegen Umweltzone EURO 6 oder höher)
(2.) 1 Fahrzeug bis 10 m³ Ladevolumen inkl. Laufleistung (wegen Umweltzone EURO 6 oder höher)
(3.) 1 Fahrzeug mit Ladebordwand und mehr als 10 m³ Ladevolumen (wegen Umweltzone EURO 6 oder höher)
(4.) 1 Außenaufzug bis 6 Geschosse Höhe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung