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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten - Los 2
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.12.2024
16.12.2024 12:00 Ortszeit
16.12.2024 12:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

NRW.BANK AöR
DE223501401
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf & Vergabestelle
einkauf@nrwbank.de
0211 917410

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über die Lieferung von ESG-bezogenen Gebäudeeffizienzdaten (Los 1) bzw. über die Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten (Los 2) innerhalb des Landesgebiets von Nordrhein-Westfalen.

Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2.

Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit einem Unternehmen geschlossen.

Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen im Los 1 auf 78.000 Datensätze als Bestandsabfrage sowie im Los 2 auf 64.000 Datensätze als Bestandsabfrage und 1.800 Datensätze als Frontend-Abfrage.

Es gelten die folgenden Mindestabnahmeverpflichtungen der NRW.BANK:

Los 1:
- Datensätze als Bestandsabfrage: 49.000

Los 2:
- Datensätze als Bestandsabfrage: 33.000

Es werden folgende verbindliche Höchstabnahmegrenzen festgelegt, jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten:

Los 1:
- Datensätze als Bestandsabfrage: 111.000
- Weitere Datenabfrage: 15.000

Los 2:
- Datensätze als Bestandsabfrage: 95.000
- Weitere Datenabfrage: 15.000
- Frontend-Abfrage: 3.000

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich einmalig um ein weites Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird (Höchstlaufzeit).

Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.

Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird (Höchstlaufzeit).

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Bruttopreis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Datenherkunft und -aufbereitung

Für das Konzept zur Datenherkunft und -aufbereitung ist der Vordruck 09: Konzept Datenherkunft und -aufbereitung zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht.

Der Vordruck 09: Konzept Datenherkunft und -aufbereitung darf maximal 5 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Deckblätter zählen hierbei nicht mit. Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 5 Seiten bewertet.

In dem Konzept werden auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der nachfolgenden Konkretisierungen erwartet:

Los 2:

Das Konzept legt die Herkunft und die Aufbereitung der im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung zu stellenden ESG-bezogenen Klimarisikodaten dar. Dabei kommt es der NRW.BANK insbesondere darauf an, dass die originäre Datenquelle erläutert und belastbar und die aufbereiteten ESG-bezogenen Klimarisikodaten möglichst genau, vollständig und aktuell sind.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzdatenlieferung

Für die Referenzdatenlieferung ist der Vordruck 10: Referenzdatenliste zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht.

Der Vordruck 10: Referenzdatenliste ist in den hierfür vorgesehenen Feldern zu befüllen; einzutragen sind jeweils 50 Referenzdatensätze.

In der Referenzdatenliste werden unter Berücksichtigung der nachfolgenden Konkretisierungen folgende Angaben erwartet:

Los 2:

Der Bieter stellt für sämtliche der in der Referenzdatenliste von der Auftraggeberin vorgegebene postalischen Objektadresse ESG-bezogene Klimarisikodaten zur Verfügung. Die Datenqualität wird bewertet. Es kommt der NRW.BANK auf möglichst genaue, vollständige und aktuelle Daten an.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) Text dieser Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren.
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08)
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant -
f) Anlage 05: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant -
g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftrag-nehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant -
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz
j) Anlage 09: Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung
k) Anlage 10: Verpflichtungserklärung Insidervorschriften
l) Anlage 11: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
m) Anlage 12: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
n) Anlage 13: Mindestanforderungen an die Informations- und IKT-Sicherheit
o) Anlage 14: DORA-Anlage für Neuverträge
p) Anlage 15: Konzept Datenherkunft und -aufbereitung (= Vordruck 09)
q) Anlage 16: Referenzdatenliste (= Vordruck 10)
r) Anlage 17: Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen - EVB-IT Dienstleistungs-AGB - (für IT-Dienstleistungen der Auftragnehmerin)
s) Anlage 18: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
t) Anlage 19: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DG7U

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen.
Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.
Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat.
Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen.

2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.

3. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils abgeschlossen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren.

Mindestbedingung:

Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 250.000 Euro betragen haben.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.11.2021 bis zum 14.11.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig.

Bitte beachten Sie:
(a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Nachzuweisen sind mindestens zwei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist:

- Lieferung von ESG-bezogenen Klimarisikodaten
- in einem Volumen von mindestens 10.000 gelieferten Datensätzen
- im Zeitraum vom 15.11.2021 bis zum 14.11.2024

Darüber hinaus muss mindestens eine Referenz die Erfüllung der folgenden weiteren Mindestbedingung nachweisen (soweit nichtzutreffend, bitte dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz vermerken):

- Zurverfügungstellung der Datensätze in Form eines webbasierten Frontend-Abrufes

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung