Rahmenvereinbarung "Organisationsberatung im Bankenumfeld"
VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2025
14.04.2025 12:00 Uhr
02.05.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

NRW.BANK AöR
DE223501401
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf & Vergabestelle
einkauf@nrwbank.de
0211 917410

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
79410000-1
79411000-8
79400000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung "Organisationsberatung im Bankenumfeld"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Organisationsberatung im Bankenumfeld für die NRW.BANK.

Organisationsberatung im Sinne dieser Ausschreibung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung der Ablauf- und Aufbauorganisation. Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, die interne Struktur und Organisation der Bank zu optimieren und zukunftsfähig zu gestalten.

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im Rahmen konkreter Projekte bzw. Vorhaben oder Vorstudien der NRW.BANK. Die Projekte werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungs- und Projektthemen variiert und kann beispielsweise Projekte bzw. Vorhaben im Umfeld von Prozessoptimierungen, Systemeinführungen, Anpassungen der Aufbauorganisation oder Neugestaltung von Fachbereichen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung strategischer Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 5.000 Personentage (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt:

- Projektleiter: 800 Personentage
- Senior Berater: 2.500 Personentage
- Berater: 1.700 Personentage

Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 6.500 Personentage, gestaffelt wie folgt:

- Projektleiter: 1.040 Personentage
- Senior Berater: 3.250 Personentage
- Berater: 2.210 Personentage

Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Um eine einheitliche Kalkulationsbasis sicherzustellen, legt die NRW.BANK für die Preisbildung folgende Annahme zugrunde:

- 40 % der Beratungsleistungen erfolgen remote.
- 60 % der Beratungsleistungen erfolgen onsite, verteilt auf die Standorte der NRW.BANK in Düsseldorf (90 %) und Münster (10 %).

Diese Annahme dient ausschließlich der einheitlichen Angebotskalkulation und begründet keine verbindliche vertragliche Verpflichtung für die spätere Leistungserbringung. Die tatsächliche Verteilung von Onsite- und Remote-Einsätzen wird auf Ebene der Einzelabrufe je nach den konkreten Anforderungen der jeweiligen Leistung festgelegt.

Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu 5 Unternehmen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Rahmenvertragspartnern (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 VgV - Miniwettbewerb).

Die Einzelaufträge dürfen nur durch Berater ausgeführt werden, die der jeweilige Rahmenvertragspartner in seinem Angebot zu dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder durch qualitativ mindestens vergleichbare Berater. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt der Auftragnehmerin.

Die Rahmenvereinbarung tritt zum 1.08.2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31.07.2029. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2025
31.07.2027

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31.07.2029. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto(gesamt)preis (=Angebotsvergleichspreis).

Bitte beachten Sie:
(1.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Personentage. Alle abgefragten Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
(2.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet.
(3.) Die angegebenen Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten).
(4.) Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder (gelb unterlegt) zu befüllen.
(5.) Das Preisblatt muss vollständig ausgefüllt, darf aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen.

Angebotsvergleichspreis ist der im Vordruck 08: Preisblatt ausgewiesene Bruttogesamtpreis. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Beratungsqualität

Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Beratungsqualität hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Beratungskonzept zu verwenden.

Bitte beachten Sie:

(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen der NRW.BANK). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet.
(4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.

In dem Beratungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

1. Beratungsqualität 30 % (= 30 Punkte)
1.1 Organisation 10 % (= 10 Punkte)
1.2 Vorgehensweise 15 % (= 15 Punkte)
1.3 Wissensmanagement 05 % (= 05 Punkte)

Die Anforderungen, auf die es der NRW.BANK zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

1.1 Organisation: Das Konzept legt dar, durch welche Maßnahmen die Verfügbarkeit der im Angebot benannten Berater (oder qualitativ mindestens vergleichbarer Berater) für die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge sichergestellt ist. In diesem Kontext kommt es der NRW.BANK insbesondere auch auf eine Darstellung des vorhandenen Beraterpools (insb. im Bereich der Organisationsberatung im Bankenumfeld) und der Vertretungsorganisation an.
1.2 Vorgehensweise: Die im Konzept dargelegte Vorgehensweise zur Umsetzung der Beratungsleistungen im Bereich Organisationsberatung im Bankenumfeld ist fachlich-konzeptionell auf die Herbeiführung bestmöglicher inhaltlicher Ergebnisse ausgerichtet ("Best Practice").
1.3 Wissensmanagement: Das Konzept beschreibt das Wissensmanagement des Bieters. Es kommt der NRW.BANK dabei insbesondere auch auf Folgendes an: Es finden im Rahmen der Durchführung der vorliegenden Rahmenvereinbarung und der auf ihr beruhenden Einzelaufträge eine Vernetzung und ein Austausch zwischen den Beratern statt. Neue Trends werden erkannt und auftragsbezogen umgesetzt.

Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Beratungsqualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

Der Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalqualität

Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Personalqualität hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Personalkonzept zu verwenden.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen der NRW.BANK). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet.
(4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.

In dem Personalkonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

2. Personalqualität 40 % (= 40 Punkte)
2.1 Erfahrung des Projektleiters: 15 % (= 15 Punkte)
2.2 Erfahrung der Senior Berater: 20 % (= 20 Punkte)
2.3 Erfahrung der Berater: 05 % (= 05 Punkte)

Die Anforderungen, auf die es der NRW.BANK zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

2.1 Erfahrung des Projektleiters: Der im Angebot namentlich zu benennende Projektleiter (exakt 1 Person) verfügt - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (Organisationsberatung im Bankenumfeld) und in der Anleitung von Teammitgliedern. Dazu sind dem Konzept ein aussagekräftiger CV des Projektleiters beizufügen, der auch persönliche Referenzen darlegt. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung des Projektleiters darzustellen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet.

2.2 Erfahrung der Senior Berater: Die im Angebot namentlich zu benennenden Senior Berater (exakt 3 Personen) verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (Organisationsberatung im Bankenumfeld) und in der Anleitung von Teammitgliedern. Dazu sind dem Konzept aussagekräftige CVs der Senior Berater beizufügen, die auch persönliche Referenzen darlegen. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung der Senior Manager darzustellen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet.

2.3 Erfahrung der Berater: Alle (weiteren) Berater (exakt 2 Personen) sind ebenfalls im Angebot namentlich zu benennen. Sie verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (Organisationsberatung im Bankenumfeld). Dazu sind dem Konzept aussagekräftige CVs der Berater beizufügen, die auch persönliche Referenzen darlegen. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet.

Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Personalqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet (Teamwertung). Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits errei

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Die NRW.BANK behält sich vor, Bieterpräsentationen durchzuführen, die nicht gesondert bewertet werden, sondern lediglich zur Verifizierung der Angebotsangaben (insb. im Beratungs- und Personalkonzept) dienen. Die NRW.BANK behält sich vor, zur Bieterpräsentation nur diejenigen Bieter zuzulassen, die nach vorläufiger Wertung der Beratungs- und Personalqualität und des Angebotspreises die höchste Gesamtpunktzahl erzielen und somit Zuschlagsaussichten haben. (Nach-) Verhandlungen erfolgen nicht.

2. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08)
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant -
f) Anlage 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant -
g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07a und 07b, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant -
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz
j) Anlage 09: Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften
k) Anlage 10: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
l) Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
m) Anlage 12: Beratungskonzept (Vordruck 09)
n) Anlage 13: Personalkonzept (Vordruck 10)
o) Anlage 14: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
p) Anlage 15: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für die Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.

3. Im Hinblick auf die Angabe der Referenzen auf dem Vordruck 03 werden folgende Hinweise erteilt:
(1) In der Zeile "Referenzgeber (Referenzkunde)" des Vordrucks 03 ist der Empfänger der Leistung anzugeben. "Empfänger" bedeutet in diesem Zusammenhang die Firma bzw. Institution, für die die Leistung erbracht wurde. Eine Angabe des Namens eines Ansprechpartners oder weiterer Kontaktdaten ist nicht verlangt und demgemäß auch nicht erforderlich.
(2) In der Zeile "Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Organisationsberatung" des Vordrucks 03 ist eine aussagekräftige Erläuterung der erbrachten Referenzleistung erforderlich. Eine konkrete Vorgabe zur Struktur oder zum Umfang der Darstellung gibt es nicht. Typischerweise könnten z. B. folgende Aspekte hilfreich sein: Titel des Projekts; Ausgangssituation und Herausforderung; Projektziele/-auftrag; Ansatz, Vorgehensweise und eingesetzte Methoden; Ergebnis/Lösung und geschaffener Mehrwert. Entscheidend ist, dass die Erläuterung hinreichend detailliert ist, um eine nachvollziehbare Bewertung der Referenz im Hinblick auf die Mindestanforderungen zu ermöglichen.
(3) Unter "fortlaufender Erbringung" ist in diesem Zusammenhang eine kontinuierliche, nicht nur punktuelle Beratungsleistung zu verstehen. Entscheidend ist, dass die Beratung über einen zusammenhängenden Zeitraum erbracht wurde und nicht lediglich einzelne, isolierte Maßnahmen umfasst. Die Auftragsbekanntmachung verlangt ergänzend, dass die Beratungsleistungen über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum erbracht wurden. Dies bedeutet, dass die Tätigkeit eine nachhaltige Begleitung des Kunden über diesen Zeitraum erfordert und nicht lediglich eine punktuelle Unterstützung oder einzelne Workshops umfasst.
(4) Die Auftragsbekanntmachung definiert den Begriff "Bankenumfeld" als Institute im Sinne von § 1 Abs. 1b KWG oder vergleichbar. Insofern ist eine klare und eindeutige Zuordnung ausreichend. Eine weitergehende Beschreibung des Instituts ist nicht erforderlich, sofern die Einordnung in die zutreffende Kategorie eindeutig aus der Angabe hervorgeht.
(5) In der letzten Zeile der Referenzentabelle des Vordrucks 03 ist darzulegen, dass die Leistung über mindestens zwei zusammenhängende Monate im Referenzzeitraum vom 13.03.2022 bis zum 12.03.2025 erbracht wurde. Die Auftragsbekanntmachung verlangt insoweit keine explizite Angabe eines Leistungszeitraums, jedoch muss aus der Darstellung klar hervorgehen, dass die Leistung in dem geforderten Zeitraum zusammenhängend und fortlaufend erbracht wurde. Eine geeignete Darstellung könnte beispielsweise enthalten: Eine Beschreibung des fortlaufenden Charakters der Leistung (z. B. regelmäßige Beratungssitzungen, kontinuierliche Projektbegleitung, laufende strategische Unterstützung) und die Erläuterung, dass die Leistung über mindestens zwei Monate hinweg ohne Unterbrechung erfolgte (z. B. "laufende Beratung zur strategischen Neuausrichtung von März bis Juni 2023" oder "kontinuierliche Unterstützung der Geschäftsführung im Zeitraum Q2/2023").

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

5
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
10
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5D7DH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1.
a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen.
b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.
c) Jeder Bewerber oder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat.
d) Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Teilnahmeantrag bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen.
e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber der NRW.BANK bleibt von Ziff. 1 lit. c) und d) unberührt.
f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
g) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b abzugeben.

3. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

4. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Vordruck 01 Teilnahmeantrag
b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
d) Vordruck 03a Beschreibung der Referenzen zwecks Bewerberauswahl
e) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
f) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
g) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
j) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
k) Handelsregisterauszug
l) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
m) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner

5. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Vordruck 07 Angebotsvordruck
b) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
c) Vordruck 08: Preisblatt
d) Vordruck 09: Beratungskonzept
e) Vordruck 10: Personalkonzept

6. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber

a) Es werden mindestens fünf und höchstens zehn Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).

Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):

- Abdeckung der Ablauforganisation (50%)
- Abdeckung der Aufbauorganisation (50%)

Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert:

- Abdeckung der Ablauforganisation: Der NRW.BANK kommt es insofern darauf an, dass die Referenzleistung beim Referenzgeber insbesondere die Analyse, Optimierung und Modellierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen abgedeckt hat. Je umfassender dies anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen nachgewiesen ist, umso besser wird die Referenz bewertet.

- Abdeckung der Aufbauorganisation: Der NRW.BANK kommt es insofern darauf an, dass die Referenzleistung beim Referenzgeber insbesondere die Strukturierung von Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Berichtswege innerhalb der Organisation abgedeckt hat. Je umfassender dies anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen nachgewiesen ist, umso besser wird die Referenz bewertet.

Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:

10,00 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet.

Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 10 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 10 und 11 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 11 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 12. Sind auch die Ränge 13 usw. punktgleich mit Rang 10, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 10 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen/ Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber oder je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages

Bewerber müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (Organisationsberatung im Bankenumfeld) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Bitte beachten Sie:

(1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren.
(2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt.

Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingung:

Der Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 5.000.000 Euro netto betragen haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages.

Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vorsehen:

Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro
Vermögensschäden: 500.000 Euro

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bewerber über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 13.03.2022 bis zum 12.03.2025 (Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers.

Bitte beachten Sie:

(1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Die nachfolgenden Mindestbedingungen an Referenzen gemäß den Ziffn. (1.) bis Ziff. (3.) sind kumulativ zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die Referenzkategorien (1.), (2.) und (3.) als auch für die unter jeder Referenzkategorie genannten Mindestbedingungen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff. (1.) bis Ziff. (3.) sind nicht zulässig. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen die Erfüllung der jeweils genannten Mindestbedingungen nachgewiesen ist:

(1.) Referenzkategorie 1: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ)
- Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Organisationsberatung
- im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar]
- unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien)
- über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2022 bis zum 12.03.2025 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende)

(2.) Referenzkategorie 2: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ)
- Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Organisationsberatung
- für eine Förderbank oder ein sonstiges Förderinstitut (beispielsweise Investitionsbanken, Strukturbanken), das staatliche Förderprogramme und -mittel verwaltet bzw. vergibt
- unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien)
- über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2022 bis zum 12.03.2025 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende)

(3.) Referenzkategorie 3: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ)
- Fortlaufende Erbringung von Projektmanagementleistungen (Organisationsprojekt im Bankenumfeld) einschließlich der Steuerung eines Projektteams
- im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar]
- über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2022 bis zum 12.03.2025 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende)

Zusätzlich muss mindestens jeweils eine (nicht alle) der von den Bewerbern angegebenen geeigneten Referenzen die nachfolgenden weiteren Bedingungen nachweisen, wobei die genannten Bedingungen entweder gemeinsam durch eine Referenz oder jeweils isoliert durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden können:
- Organisationsberatung zur Optimierung der Ablauforganisation
- Organisationsberatung zur Optimierung der Aufbauorganisation

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung