Penetrationstests für die KZVWL
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.09.2024
23.09.2024 12:00 Ortszeit
23.09.2024 12:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
DE126118523
Auf der Horst 25
48147
Münster
Deutschland
DEA33
eva-maria.thoring@zahnaerzte-wl.de
+49 251 507-0

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
Dr. Christian Teuber
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
DE164242157
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72225000-8
72226000-5
72254100-1
72224200-3
72227000-2
72228000-9
72246000-1
72266000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Penetrationstests für die KZVWL

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Penetrationstests für verschiedene Prüfobjekte der KZVWL mit verschiedenen Testschwerpunkten inklusive der dazugehörigen Abstimmungen, der Vorbereitung und sowie der Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen.

Die jeweiligen Penetrationstests unterscheiden sich in ihrem Umfang, Ziel und Prüfobjekt.

Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Einzelabrufe auf insgesamt 120 Personentage (davon geschätzt 50 % Junior- und 50% Senior-IT-Experten).

Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 140 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Abnahmeverpflichtung der KZVWL besteht nicht.

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von der KZVWL schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit).

Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.

Die KZVWL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Auf der Horst 25
48147
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto(gesamt)preis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen.

Bitte beachten Sie:
(1.) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen.
(2.) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. Es ist pro Skill Level (Junior, Senior) nur ein Preis anzugeben, unabhängig davon, ob die Beratung vor Ort bei der KZVWL oder remote erfolgt.
(3.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet.
(4.) Die angegebenen Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten).

Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Beratungsqualität

Zur Beurteilung der Beratungsqualität ist ein Beratungskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 09 (Beratungskonzept) zu verwenden.

Bitte beachten Sie:

(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Vordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet.

In dem Beratungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:

1. Beratungsqualität 30 % (= 30 Punkte)
1.1 Organisation 10 % (= 10 Punkte)
1.2 Umsetzung 10 % (= 10 Punkte)
1.3 Wissensmanagement 05 % (= 05 Punkte)
1.4. Qualitätssicherung 05 % (= 05 Punkte)

Die Anforderungen, auf die es der KZVWL zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

1.1 Organisation: Das auftragsspezifische Projektmanagement gewährleistet die Anpassung der Team- und Projektorganisation an ein sich dynamisch veränderndes Umfeld mit sich ändernden Anforderungen an die Bearbeitung und/oder sich ändernde rechtliche Bestimmungen.
1.2 Umsetzung: Die Umsetzung der Unterstützungs- und Beratungsleistungen ist - abgesehen der Beratungsmethodik - auch fachlich-konzeptionell auf die Herbeiführung bestmöglicher inhaltlicher Ergebnisse ausgerichtet ("Best Practice").
1.3 Wissensmanagement: Alle Teammitglieder werden fortlaufend auftragsspezifisch fachlich begleitet, so dass sie stets in der Lage sind, die Auftragsausführung unter Berücksichtigung von Aktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen ordnungsgemäß durchzuführen.
1.4 Qualitätssicherung: Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sind fortlaufend Fehler, insbesondere systematische Bearbeitungsfehler, zu identifizieren, fachliche Schwächen und (mögliche) Probleme in organisatorischen Abläufen zu erkennen. Es ist proaktiv durch gezielte Maßnahmen gegenzusteuern, z.B. durch Verbesserung der Arbeitsbeschreibungen, der Abläufe, durch (Nach-)Schulungen und ggf. geeignete organisatorische oder personelle Maßnahmen.

Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalqualität

Zur Beurteilung der Personalqualität ist ein Personalkonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10 (Personalkonzept) zu verwenden.

Bitte beachten Sie:

(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Vordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet.

In dem Personalkonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:

2. Personalqualität 40 % (= 40 Punkte)
2.1 Erfahrung der Seniors: 20 % (= 20 Punkte)
2.2 Erfahrung der Juniors: 20 % (= 20 Punkte)

Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

1.1 Erfahrung der Seniors: Alle Seniors verfügen - über die Erfüllung der insoweit bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung. Diese Erfahrung ist insbesondere auch anhand von persönlichen Referenzen dokumentiert. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind dabei jeweils auch - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Projektgegenstand, die persönliche Rolle des Beraters im Rahmen des Projektgegenstandes, die konkreten Aufgaben des Beraters sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen.
1.2 Erfahrung der Juniors: Alle Juniors verfügen - über die Erfüllung der insoweit bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung. Diese Erfahrung ist insbesondere auch anhand von persönlichen Referenzen dokumentiert. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind dabei jeweils auch - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Projektgegenstand, die persönliche Rolle des Beraters im Rahmen des Projektgegenstandes, die konkreten Aufgaben des Beraters sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen.

Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text dieser Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der KZVWL auf Bieterfragen
c) Anlage 02: Vordruck 08: Preisblatt
d) Anlage 03: Leistungsbeschreibung
e) Anlage 04: Vordruck 09: Beratungskonzept
f) Anlage 05: Vordruck 10: Personalkonzept
g) Anlage 06: Vordrucke 07 und 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer
h) Anlage 07: Vordrucke 05 und 05a: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
i) Anlage 08: Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL
k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister
l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz
m) Anlage 12: Richtlinie zum Lieferanten- / Dienstleistermanagement
n) Anlage 13: BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
o) Anlage 14: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabe-gesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
p) Anlage 15: Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
q) Anlage 16: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
r) Anlage 17: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW)

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEKDU2L

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1.
a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen.
b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.
c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die KZVWL von den Bietern verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen.
e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Ziff. 18 lit. c) und d) unberührt.
f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
g) Die KZVWL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2.
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
c) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Bietergemeinschaft mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.

3.
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften
c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung)
d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied; bei Nachunternehmereinsatz für jeden Nachunternehmer)
e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied; bei Nachunternehmereinsatz für jeden Nachunternehmer)
f) Vordruck 04b Eigenerklärung Subventionen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied; bei Nachunternehmereinsatz für jeden Nachunternehmer)
g) Vordruck 04c Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied; bei Nachunternehmereinsatz für jeden Nachunternehmer)
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
j) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
k) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
l) Zertifikat nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
m) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe
n) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer
o) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
p) Vordruck 08: Preisblatt
q) Vordruck 09: Beratungskonzept
r) Vordruck 10: Personalkonzept

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.

Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatzangabe

Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Penetrationstests) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Bitte beachten Sie:

(1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren.
(2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingung:

Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Penetrationstests) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen haben.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 17.08.2021 bis zum 16.08.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig.

Bitte beachten Sie:

(1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist:

(a.) Durchführung eines Penetrationstests
(b.) im Umfang von mindestens 25 Personentagen
(c.) im Zeitraum vom 17.08.2021 bis zum 16.08.2024

Darüber hinaus muss durch alle Referenzen gemeinsam (nicht: jeweils) die Erfüllung der folgenden weiteren Mindestbedingungen nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, dies bitte im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenzerläutern!):

(a.) Penetrationstest einer RZ-Infrastruktur (z.B. WLAN-Anbindung, VPN-Gateways, Firewalls, Web-Proxy etc.) auf Basis einer Perimeteranalyse und anderer Quellen
(b.) Penetrationstest auf Client- und Server-Objekte (WIN-Arbeitsplatz, Unix-Server, Windows-Server, SAP-Server, DB-Server, Web-Server etc.) auf Basis einer Account-Privilege-Escalation, vorhandener Schwachstellen und anderer Quellen
(c.) Penetrationstest auf (Web-)Anwendungen auf Basis vorhandener Schwachstellen und anderer Quellen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens

Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.

Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.

Mindestbedingungen:

(1.) Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.

Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

(2.) Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Vorhandensein eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) auf der Grundlage der DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.

Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (17.08.2021 bis zum 16.08.2024) ersichtlich ist.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.

Mindestbedingungen:

Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2021, 2022 und 2023 pro Jahr mindestens 10 Vollzeitäquivalente betragen haben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung