Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Technikkonzept ist von jedem Bieter ein Technikkonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 09: Technikkonzept zu verwenden.
Bitte beachten Sie:
(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhal-ter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlags-kriteriums außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet.
In dem Technikkonzept werden auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es der KZVWL insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert:
Die von der Auftragnehmerin angebotenen Hardware- und Betreibersoftware-Komponenten (wie insbesondere die Arbeitsplatz- und Administratoren-PCs sowie die dazugehörige Betreibersoftware) sollen sich möglichst ohne Auslösung zusätzlicher Aufwände (z.B. durch die Möglichkeit der Durchführung von Upgrades und des Austauschs von einzelnen Hardware-Komponenten) und Zusatzkosten nahtlos in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur der KZVWL einfügen.
Hinweis: Die bisherige IT-Infrastruktur der KZVWL basiert überwiegend auf einer homogenen Ausstattung von Arbeitsplatz- und Administratoren-PCs mit dem Betriebssystem Microsoft Windows und Prozessoren des Herstellers Intel.
Die Angaben im Technikkonzept werden gesondert anhand der Angaben im Vordruck 09: Technikkonzept nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen je-weils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die KZVWL folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.