Zentraler IT-Einkauf NRW, Rahmenvertrag über Monitore
Alle weiteren Dienststellen der Landesverwaltung NRW.
siehe Vergabeunterlagen
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eigenerklärungen usw.