IT.NRW hat sich dazu entschieden, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf max. 96 Monate festzulegen. Damit überschreitet die vorgesehene Laufzeit die Regellaufzeit für Rahmenvereinbarungen im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung (VgV) von 48 Monaten (vgl. § 21 Abs. 6 VgV). Die längere Laufzeit beruht auf folgenden Überlegungen:
Auf der Grundlage des durchgeführten Marktdialogs geht der Auftraggeber davon aus, dass die am Markt tätigen Unternehmen bei einem fiktiven Abruf der geschätzten Gesamtmenge von rund 647 Millionen Blättern am ersten Tag - je nach den bestehenden Kapazitäten - zwischen zwei und vier Jahren benötigen würden, um diese abzuarbeiten. Die auf dem Markt tätigen Unternehmen müssen hierfür zusätzliche personelle und technische Kapazitäten aufbauen, um den Umfang der potenziell abruffähigen Menge der zu vergebenden Rahmenvereinbarung bewältigen zu können. Dies setzt auch Vorausleistungen der Bieter voraus, die für diese ein nennenswertes wirtschaftliches Risiko darstellen. Zudem erfordern die in der Leistungsbeschreibung geforderten Schnittstellen ebenfalls wirtschaftliche Investitionen des Auftragnehmers.
Eine über die regelmäßige Laufzeit von vier Jahren hinausgehende zusätzliche Laufzeit von weiteren 48 Monaten ist daher erforderlich, um die von dem späteren Auftragnehmer zu tätigenden Aufwendungen zu amortisieren. Da die zu tätigenden Aufwendungen ein signifikantes wirtschaftliches Gewicht haben, bedarf es hier einer Planungssicherheit für die Bieter. Ein entsprechend längere Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann so ein Anreiz sein, die erforderlichen Investitionen zu tätigen.
Zudem rechtfertigt der Leistungsgegenstand auch aus Sicht der Bedarfsträger eine längere Laufzeit: Der Scan von wichtigen und ggf. sensiblen Behördenakten ist ein laufender Prozess, da immer neue Akten angelegt werden. Auch aus Sicht der Bedarfsträger ist es daher wichtig, über einen längeren Zeitraum eingespielte Prozesse mit dem gleichen Auftragnehmer zu haben und dass nicht bereits nach vier Jahren ein potenzieller Auftragnehmerwechsel anstehen könnte.