GWB, VgV
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Herstellung und Lieferung von insgesamt elf baugleichen Feuerlöschhilfeleistungsbooten (FLHB) zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr auf dem Rhein.
Der Beschaffungsauftrag wird in drei getrennten Verfahren ausgeschrieben:- Vergabeverfahren 1: Elf betriebsfähige Feuerlösch- und Hilfeleistungsboote- Vergabeverfahren 2: Digitale BOS-Funktechnik- Vergabeverfahren 3: Feuerwehrtechnische Beladung.Die Ausschreibung für die Ausstattung Digitaler BOS-Funk und die feuerwehrtechnische Beladung erfolgt erst nach Auftragserteilung in diesem Vergabeverfahren (Feuerlöschhilfeleistungsboote). Dieses Vergabeverfahren umfasst nur den Bau und Lieferung der Boote.
Die Beschaffung erfolgt als gemeinsame Ausschreibung der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Stadt Frankfurt a.M. Das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt die FLHB mit den Seriennummern 1-8, das Land Rheinland-Pfalz die FLHB mit den Seriennummern 9-10 und die Stadt Frankfurt a.M. das FLHB mit der Seriennummer 11.
Das erste ausgeschriebene Boot dient als Typschiff für eine Serie von zehn weiteren vergleichbaren Booten. Das erste Typschiff wird nach der Abnahme für ein Jahr erprobt und die dabei gesammelten Erfahrungen in den Herstellungsprozess für die folgenden Serienboote aufgenommen.
Die Auslieferung der Feuerlöschhilfeleistungsboote durch den Auftragnehmer erfolgt jeweils in der Bundesrepublik Deutschland, an Liegeplätzen in Düsseldorf, in Mainz bzw. in Frankfurt am Main. Die genauen Auslieferungsorte gibt der Auftraggeber rechtzeitig, spätestens mit Endabnahme, bekannt.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 14 Absatz 3 Ziffer 1 - 3 VgV) geführt.
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4.)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
Es werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen, die - auch nach Ablauf einer ggf. gesetzten Nachfrist - unvollständig sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters / der Bietergemeinschaft auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen besteht nicht. Jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft ist daher im eigenen Interesse gehalten, frist- und formgerecht seine Unterlagen einzureichen.
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (Fremdnachweis, nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Sofern der Nachweis älter ist als 6 Monate, erfolgt eine Nachforderung.
Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Hierzu ist der Vordruck VHB NRW 521 EU zu verwenden.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Hierzu ist der Vordruck VHB NRW 523 EU zu verwenden.Um die Angaben der Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aus der Eigenerklärung VHB 523 EU (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU) überprüfen zu können, müssen Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag eine Liste der Gesellschafter (mit Anteil, Namen und Staatsangehörigkeit) beifügen. Sofern zu den Gesellschaftern juristische Personen gehören, sind für diese eine Liste der Gesellschafter (mit Anteil, Namen und Staatsangehörigkeit) sowie die Angabe des Orts der Niederlassung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen / Angaben hierzu anzufordern.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Boote in Aluminium jeweils netto, in Euro) jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierzu ist der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
Mindestanforderung:Mindestumsatz gleicher Leistung (Boote in Aluminium): 10 Mio. Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Haftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss mindestens 10.000.000 Euro pauschal (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) abdecken (jeweils 2-fach maximiert). Besteht eine Haftpflichtversicherung mit niedrigeren als den oben genannten Deckungssummen, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, wonach die Haftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird. Hierzu ist der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
Eigenerklärung, aus der sich die durchschnittliche jährliche feste Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren (2022 bis 2024) sowie aktuell ersichtlich ist, untergliedert nach- Beschäftigte insgesamt- Führungskräfte- Ingenieure im Schiffs- oder Bootsbau- Beschäftigte im Bereich Verarbeitung Aluminium und Edelstahl im Schiff- oder Bootsbau
Mindestanforderung (im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre 2022 bis 2024):- mindestens 5 fest angestellte Beschäftigte Ingenieure im Schiffbau oder Bootsbau- mindestens 25 gewerblich Angestellte der Werft im Schiff- und Bootsbau im Bereich Verarbeitung Aluminium und Edelstahl
Eigenerklärung mit Darstellung der Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Fertigstellung 2020 ff.) über die Erbringung von vergleichbaren Bootsbauleistungen mit Angabe insbesondere+ Name des Auftraggebers und Kontaktdaten+ Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft+ Zeitraum der Leistungserbringung+ Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu- Art und Verwendung des Bootes- Länge- Material- Auftragswert- Umfang der erbrachten Leistungen
Hierzu ist der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
Mindestanforderung:Der Bewerber muss über Referenzen über die Lieferung von mindestens drei vergleichbaren Booten aus den letzten fünf Jahren (Fertigstellung 2020 ff.) verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Bootsbauleistungen setzt voraus, dass der Bewerber dort hauptverantwortlich in der Summe drei Boote gebaut hat, die jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen:+ Arbeitsboot für Behörden+ Boot mit mindestens 15 Meter Länge+ Boot (Schiffsrumpf und Aufbau) aus AluminiumDer Nachweis über den Bau von drei Booten kann mit einem Auftrag oder bis zu drei Aufträgen erbracht werden. Mindestens eines der drei Boote muss ein Feuerlöschboot mit entsprechender Löschtechnik sein.
Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzen oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzen verfügt.
Mindestanforderung:Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig. Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden. Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens geplant ist, muss auch das Nachunternehmen ein entsprechendes Zertifikat vorlegen, das die Fertigung des Aluminiumkaskos übernimmt.
Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft (DNV oder einer anderen anerkannten Klassifikationsgesellschaft) für das Unternehmen, welches das jeweilige Aluminiumkasko herstellt.
Beschreibung der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, gerade im Hinblick auf eine für den Auftrag geeignete Bootsbauhalle (Aluminiumverarbeitung), insbesondere mit Blick auf die geplante Abmessung der Boote und notwendige Temperierbarkeit der Bootsbauhalle.Mindestanforderung:Beschreibung der Betriebsabläufe und Lageplan, aus der hervorgeht, dass die paralelle Fertigung von mehreren Feuerlöschbooten pro Jahr plausibel erreicht werden kann.
Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015-11 (oder gleichwertig). Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft muss für alle Mitglieder derBewerbergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden
Eigenerklärung zur Vermeidung möglicher Intereskonflikte gemäß §§ 6, 7 VgV
siehe Vergabeunterlagen