siehe auch Anlage - Verfahrensbedingungen
Das Verfahren ist in folgende drei Stufen gegliedert:
Stufe 1: öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Stufe 2: Dialogphase mit den Unterphasen Konzepterarbeitungsphase, Konkretisierungs-/Musterphase und ggf. Überarbeitungsphase (optional)
Stufe 3: Angebotsphase
Die Aufforderung zur Teilnahme an der Dialogphase sowie zu den jeweiligen Unterphasen erfolgt durch den Auftraggeber jeweils mit gesondertem Schreiben über die Vergabeplattform. Zum Abschluss jeder Unterphase ist ein Präsentationstermin geplant, in dessen Ergebnis Hinweise des Gremiums zur Berücksichtigung in der Folgephase stehen. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Erkenntnisse aus dem Verfahren in das Lastenheft einfließen zu lassen, welches der Auftraggeber im laufenden wettbewerblichen Dialog fortschreiben kann.
Im Zuge des Vergabeverfahrens soll aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hinsichtlich des Aufwands und der Kosten auf die Produktion und Testung von seriengefertigten Werkzeugen und Trenncontainern verzichtet werden. Stattdessen sollen durch die Bieter im Rahmen der Konkretisierungs-/Musterphase auf Basis der ausgewählten Lösungsvorschläge und Hinweise des Auftraggebers aus der ersten Dialogphase Mustercontainer hergestellt werden.
Jeder Bieter, der ein letztverbindliches, wertbares Angebot abgibt, erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe eines Betrages von 20.000 EUR brutto.
Mit diesem Betrag ist insbesondere auch die Einräumung der Nutzungsrechte etc. sowie die Herstellung und zur Verfügung Stellung des Mustercontainers sowie Übereignung an das UKD abgegolten.
Die Aufwandsentschädigung wird für den Bieter, der den Zuschlag erhält, nicht gesondert vergütet. Im Auftragsfall ist die Leistung der Teilnahme am Verfahren mit dem Auftragswert abgegolten.