Umsetzung des Einstiegsinstruments für SuS ab der Jahrgangsstufe 8 aus allgemeinbi...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Angebotsabgabe Datum: 20.02.2025 - 16:32 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Bewerbung als Einzelbieter für bestimmte Lose und als Mitglied einer Bietergemeinschaft für andere Lose ist zulässig, allerdings nicht innerhalb eines einzigen Angebots.

Der Grund dafür ist, dass die Person des Bieters im Formular 324 EU (Angebotsschreiben) eindeutig anzugeben ist.

Einzelbieter und Bietergemeinschaft sind vergaberechtlich unterschiedliche "Bieterpersonen". Die Bietergemeinschaft ist ein eigenständiges Angebotssubjekt und unterscheidet sich rechtlich vom Einzelbieter, auch wenn derselbe Bieter Teil der Gemeinschaft ist.

Das bedeutet für Sie konkret:
Wenn Sie für einige Lose als Einzelbieter und für andere Lose als Bietergemeinschaft sich bewerben möchten, müssen zwei separate Angebote eingereicht werden:
- Ein Angebot als Einzelbieter mit dem Formular 324 EU auf den Einzelbieter ausgestellt.
- Ein Angebot als Bietergemeinschaft mit dem Formular 324 EU auf die Bietergemeinschaft ausgestellt sowie der Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU).

Davon abzugrenzen ist der Einsatz von Nachunternehmern oder die Eignungsleihe:
Wenn Sie als Einzelbieter für bestimmte Lose Nachunternehmer einsetzen oder auf die Eignung Dritter zurückgreifen (Eignungsleihe), bleibt die Identität des Bieters dennoch derselbe Einzelbieter.
In diesem Fall ist kein separates Angebot erforderlich. Sie können ein einziges Angebot abgeben und darin für die jeweiligen Lose die Nachunternehmer (Formulare 533a und 533b) oder die Eignungsleihe (Formulare 534a und 534b) angeben.
Ein separates Angebot könnte allerdings dann sinnvoll sein, wenn sich die Angebotsinhalte (z. B. Preis, Konzept oder Personal) oder die Nachunternehmereinsätze je nach Los deutlich unterscheiden und dies in einem einzigen Angebot nicht praktikabel oder nachvollziehbar dargestellt werden kann.

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Redaktioneller Fehler in der Bewertungsmatrix (Anlage 8) Datum: 20.02.2025 - 13:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Bewertungsmatrix im Wertungsbereich 3 - Angaben zu den Räumlichkeiten ist ein redaktioneller Fehler enthalten. Die Angabe "Anlage 17" ist nicht korrekt. Bitte verwenden Sie stattdessen die Anlage 4.1, wie in der Rahmenvereinbarung unter Abschnitt C.11. beschrieben.

Zur tabellarischen Auflistung und Beschreibung der Räumlichkeiten nutzen Sie daher bitte die Anlage 4.1.

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Hinweise zur Form der Angebotsabgabe und einzureichenden Unterlagen Datum: 19.02.2025 - 16:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die grundsätzlichen Vorgaben zur Form der Angebotsabgabe richten sich nach den Bestimmungen der Vergabeunterlagen, insbesondere den Formularen 312/322 EU sowie den Anforderungen des Vergabemarktplatzes NRW.
Wie in der Rahmenvereinbarung beschrieben, ist die Textform gemäß § 126b BGB der Regelfall. Alternativ ist auch die elektronische Signatur (fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur) möglich.

Die Verpflichtung zur Signatur durch alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft besteht nicht pauschal, sondern hängt von der konkreten Form der Einreichung und der Rolle des federführenden Bieters ab:

Einreichung in Textform (§ 126b BGB): Die Abgabe durch den federführenden Bieter ist ausreichend. Eine gesonderte Signatur aller Mitglieder der Bietergemeinschaft ist nicht erforderlich.

Elektronische Signatur: Der aktuelle Hinweis in der ursprünglichen Veröffentlichung bezog sich auf die Vorgehensweise bei der Verwendung einer elektronischen Signatur.

Zu den einzureichenden Eigenerklärungen und Formularen: Die für das Angebot geforderten Eigenerklärungen und Formulare (z. B. 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage 6 - AEntG, Anlage 7 - MiLoG) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben. Bei Einreichung in Textform (§ 126b BGB) genügt es, wenn die Namen der Unternehmen und der verantwortlichen Personen in den Formularen angegeben werden. Eine Unterschrift oder ein Firmenstempel ist nicht mehr erforderlich.

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Hinweise zur elektronischen Signatur für Mitglieder einer Bietergemeinschaft Datum: 19.02.2025 - 09:51 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss seine Zustimmung zum Angebot ebenfalls elektronisch bestätigen. Dies erfolgt über die elektronische Signatur, die für jedes Mitglied individuell erstellt wird. Dafür müssen sich alle Beteiligten (federführender Bieter und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren.

Der federführende Bieter stellt alle erforderlichen Angebotsunterlagen auf dem Vergabemarktplatz ein. Er trägt alle relevanten Daten ein und lädt die entsprechenden Formulare hoch. Während des Upload-Prozesses sind auch Felder für elektronische Signaturen vorgesehen.

Beim Upload der Unterlagen fordert das System den federführenden Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf, eine elektronische Signatur zu hinterlegen. Diese Signatur kann eine einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur sein (bevorzugt wird die qualifizierte elektronische Signatur).

Die Bieter müssen ihre Signaturen entweder durch ein spezielles Signaturzertifikat oder durch eine Authentifizierungsmethode (z.B. über ein Smartcard-Verfahren, eine Zertifikatsdatei oder andere signaturfähige Hardware/Software) einfügen. Diese Signatur wird dann in die entsprechenden Felder auf dem Vergabemarktplatz eingegeben.

Das Vergabemarktplatz-System des Landes NRW prüft, ob die Signaturen korrekt sind. Dies bedeutet, dass überprüft wird, ob die Signaturen gültig und vertrauenswürdig sind (d.h., ob sie mit den registrierten Zertifikaten des Bieters oder Mitglieds übereinstimmen).

Sobald alle relevanten Formulare mit den erforderlichen Signaturen (für den federführenden Bieter und für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft) eingereicht wurden, gilt die Einreichung als rechtsverbindlich. Das System stellt sicher, dass alle Signaturen ordnungsgemäß hinterlegt wurden und dass die Bietergemeinschaft als Ganzes ihr Angebot elektronisch abgegeben hat.

Nach erfolgreichem Upload und der korrekten Signierung erhält der federführende Bieter eine Bestätigung über die erfolgreiche Einreichung. Diese Bestätigung enthält in der Regel auch einen Zeitstempel und einen Verweis auf die elektronischen Signaturen, die den Eingang und die Gültigkeit des Angebots belegen.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Frist zur Einreichung von Aufklärungs- bzw. Bieterfragen Datum: 17.02.2025 - 10:45 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einreichung von Aufklärungs- bzw. Bieterfragen auf den 03.03.2025 begrenzt ist.

Das bedeutet, dass nach dem 03.03.2025 eingehende Bieterfragen bis zur Angebotsabgabefrist am 06.03.2025 um 11:00 Uhr nicht mehr beantwortet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Schulungszertifikate (B.7.) Datum: 17.02.2025 - 10:11 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgende Vorgabe unter B.7. der Rahmenvereinbarung:

"Sofern bei der Angebotsabgabe die Schulungszertifikate der gemeldeten Personen nicht eingereicht wurden, sind diese spätestens vor Beginn der Umsetzung über die entsprechende Upload-Funktion im BAN-Portal nachzureichen."

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Begrüßung der Gesamtklasse Datum: 17.02.2025 - 10:07 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Begrüßung der Gesamtklasse von maximal 5 Minuten kann innerhalb der 40-minütigen Einführung erfolgen, solange die im Abschnitt C.5.1. der Rahmenvereinbarung festgelegten Mindestinhalte der Einführung vollständig durchgeführt werden.

Gemäß C.8. der Rahmenvereinbarung ist mit dem Angebot als Bestandteil des Umsetzungskonzepts ein Ablaufplan mit der zeitlichen und inhaltlichen Beschreibung der Einführung, des Aufgabenblocks sowie der Reflexions- und Transferphasen einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Formale Anforderungen Datum: 17.02.2025 - 10:04 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Unterschriften und Stempel in der Bietergemeinschaft
Nach den Bestimmungen des Formulars 312/322 EU und den Vorgaben des Vergabemarktplatzes des Landes NRW gilt die elektronische Einreichung der Unterlagen als rechtsgültige Unterschrift, sofern diese gemäß § 126b BGB in Textform oder mit einer fortgeschrittenen bzw. qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt. Die Einreichung durch den federführenden Bieter ist ausreichend, um das Angebot oder den Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft als vollständig und rechtsverbindlich zu kennzeichnen. Eine zusätzliche Unterschrift oder ein Firmenstempel auf den Formularen ist daher nicht erforderlich, solange die Einreichung ordnungsgemäß elektronisch erfolgt und die entsprechenden Signaturen vorliegen.
Insbesondere in den vorgegebenen Formularen (wie z.B. den Anlagen 6 und 7) sind etwaige Felder für Unterschriften oder Stempel nicht auszufüllen, wenn die elektronische Einreichung mit den vorab genannten Signaturen erfolgt.

2. Form des Angebots
Nach A.4.1. der Rahmenvereinbarung ist das Angebot im Dateiformat PDF hochzuladen. Dabei muss das PDF durchsuchbar sein (Texterkennung) und darf keine gescannten Dokumente enthalten (ausgenommen hiervon sind lediglich Anlagen, die nicht durch den Bieter selbst erstellt werden). Die Datei ist als ein zusammengefasstes Dokument hochzuladen und wie folgt zu benennen: Angebot_Trägername_Losnummer/n. Es ist die unter A.3. vorgegebene Reihenfolge der einzureichenden Unterlagen einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Das "Vor-Ort-Team" (A.7.1 ) Datum: 17.02.2025 - 09:59 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem "Vor-Ort-Team" sind alle pädagogischen Begleitungen gemeint, die an einem Durchführungstag anwesend sind und die Aufgaben sowie Reflexionsphasen mit den Schülerinnen und Schülern durchführen.

In jedem Vor-Ort-Team muss mindestens eine Person über eine formale pädagogische Qualifikation verfügen, die gemäß A.7.1 entweder ein Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie oder eine abgeschlossene Berufs-ausbildung aus diesen Bereichen vorweisen kann.

Die Bezugsgröße für die Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezieht sich auf den Durchführungstag und nicht auf die Gruppengröße.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Tagesreflexion und Transfer (C.5.3.) Datum: 11.02.2025 - 17:49 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die 45-minütigen Tagesreflexion (C.5.3. der Rahmenvereinbarung) soll in den 8er-Gruppen stattfinden. Falls für die strukturierte Rückschau auf das Selbst- und Fremderleben ein Wechsel der pädagogischen Begleitung erforderlich ist, sollte dies entsprechend eingeplant werden.
Sofern es methodisch sinnvoll ist und die räumlichen Gegebenheiten dies ermöglichen, kann sie auch im Zusammenspiel von zwei Gruppen (16 SuS und 2 pädagogische Begleitungen) erfolgen. Dabei ist der Personalschlüssel von 1:8 einzuhalten, was bedeutet, dass eine pädagogische Begleitperson maximal acht Schülerinnen und Schüler gleichzeitig beobachtet und begleitet. Dabei muss eine klare Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den jeweiligen Begleitpersonen erfolgen. Entscheidend ist, dass die Reflexion methodisch vielfältig gestaltet wird und alle SuS aktiv eingebunden sind.

Die Kugellager-Reflexion (C.5.3. der Rahmenver-einbarung) soll in den 8er-Gruppen stattfinden. Sofern es methodisch sinnvoll ist und die räumlichen Gegebenheiten dies ermöglichen, kann sie auch im Zusammenspiel von zwei Gruppen (16 SuS und 2 pädagogische Begleitungen) durchgeführt werden. Dabei ist der Personalschlüssel von 1:8 einzuhalten, was bedeutet, dass eine pädagogische Begleitperson maximal acht Schülerinnen und Schüler gleichzeitig beobachtet und be-gleitet. Dabei muss eine klare Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den jeweiligen Begleitpersonen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Formale pädagogische Qualifikation (A.7.1.) Datum: 11.02.2025 - 17:44 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach A.7.1. der Rahmenvereinbarung wird eine formale pädagogische Qualifikation durch einen Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie oder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung in diesen Bereichen definiert. Wichtig ist, dass in jedem Vor-Ort-Team mindestens eine Person mit einer formalen pädagogischen Qualifikation anwesend ist.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Begrüßung und Verabschiedung der Gesamtklasse Datum: 11.02.2025 - 17:42 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine gemeinsame Begrüßung der Gesamtklasse ist möglich, sofern sie einen zeitlichen Rahmen von maximal 5 Minuten nicht überschreitet. Die anschließende 40-minütige Einführung muss jedoch in den vorgesehenen Kleingruppen (max. 8 SuS) erfolgen.

Die Verabschiedung nach der Transferaufgabe umfasst die Ausgabe des Portfolioinstruments sowie das Ausfüllen der Bewertungsbögen (insgesamt 5 Minuten) und kann für die gesamte Klasse gemeinsam erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Anforderungen an die pädagogische Fortbildung (A.7.1.) Datum: 11.02.2025 - 17:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die in der Rahmenvereinbarung unter A.7.1. geforderte "pädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 60 Unterrichtsstunden" muss inhaltlich relevante pädagogische Kompetenzen vermitteln, die für die Begleitung und Beobachtung der SuS im Rahmen des Einstiegsinstruments erforderlich sind. Anerkannt werden Fortbildungen, die von qualifizierten Fachkräften oder Experten durchgeführt werden und entweder von einer anerkannten oder zugelassenen Bildungseinrichtung angeboten oder innerhalb des eigenen Fortbildungsportfolios des Trägers enthalten sind, sofern sie vergleichbare Qualitätsstandards erfüllen und entsprechend nachgewiesen werden. Die Fortbildung muss durch ein personalisiertes Teilnahmezertifikat der Fortbildungseinrichtung belegt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Frage zu A7.1. Personal Datum: 05.02.2025 - 16:09 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die in der Rahmenvereinbarung unter A.7.1. geforderte "dreijährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe" für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium, die weder über eine formale pädagogische Qualifikation, eine Ausbildereignung noch über eine Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation verfügen oder eine pädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 60 Unterrichtsstunden erfolgreich absolviert haben, kann auch Tätigkeiten umfassen, die im Rahmen der Durchführung vorheriger Potenzialanalysen mit der betreffenden Zielgruppe in einem Umfang von mindestens drei Jahren erbracht wurden.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Bedarfsfall zur Prüfung der Eignung der eingesetzten Personen entsprechende Nachweise anzufordern.

Mit freundlichen Grüßen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Bitte warten...