Die Bergische Universität Wuppertal beabsichtigt, die flächendeckende Versorgung der Universitätsbibliothek mit netzwerkfähigen digitalen Kopier- und Drucksystemen für den Publikumsbereich für die Zeit vom 01.06.2025 bis 31.05.2030 in einem Rahmenvertrag neu zu regeln.Desweiteren soll ein Rahmenvertrag über Kopier- und Druckdienstleistungen für die Bergische Universität Wuppertal abgeschlossen werden. Zu diesem Zweck führt die Bergische Universität Wuppertal eine Ausschreibung über die Übernahme von zentralen Kopier- und Druckdienstleistungen der Verwaltung und Fakultäten durch einen Dienstleister aus.
Kopierzentrum: Voraussetzung und Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist eine bedarfsgerechte Ausstattung mit bedienungsfreundlichen, robusten und zuverlässigen sowie modular an den Bedarf anpassbaren multifunktionalen Kopier- und Drucksystemen (optional auch mit Scanmöglichkeit) entsprechend dem neuesten technischen Stand (Digitaltechnik) sowie ein qualifizierter Kundendienst. Die Freigabe sowie das Spooling von Drucken und/oder der Scans erfolgt über ein integriertes Abrechnungssystem. Es werden insgesamt voraussichtlich 12 Druck- und Kopiersysteme benötigt.Hausdruckerei: Der Dienstleister übernimmt Kopier- und Druckdienstleistungen der Universität Wuppertal. Diese sind nicht vor Ort zu erbringen, sondern sollen in einer zentralen Kopierstelle des Bieters erfolgen. Personal, Maschinen und sonstige erforderliche Einrichtungsgegenstände sind Angelegenheit des Dienstleisters.Das bisherige Auftragsvolumen im Bereich der Kopier- und Druckdienstleistungen für die Verwaltung und die Zentralen Einrichtungen auf Basis der Erfahrungen der letzten 4 Jahre betrug ca. 800.000 Kopien bzw. Drucke jährlich. Hierbei handelt es sich lediglich um Orientierungsgrößen und nicht um garantierte Abnahmevolumina. Das tatsächliche Abnahmevolumen kann auf Grund von unkalkulierbaren Einflussgrößen (z.B. Anzahl der Berufungsverfahren, Anzahl der Studierenden etc.) sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.
BUW Campus HaspelBUW Campus Freudenberg
Die Vorinformation dient dazu, die Angebotsfrist gem. § 38 Abs. verkürzen zu können.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nachzufordern. Der Auftraggeber sieht allerdings in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.Kommt der Bieter der Nachforderung in angemessener Frist nicht nach, so ist dieses Angebot auszuschließen.