Realisierungswettbewerb "Neuer gemeinschaftlicher Ort an der ehemaligen Kirche" in...
VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.03.2025
13.03.2025 10:00 Uhr
16.04.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
HRB 79640 Amtsgericht Düsseldorf
Fritz-Vomfelde-Straße 10
40547
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Nadine Bergmann-Toppe
nadine.bergmann-toppe@nrw-urban.de
+49 211542380
+49 21154238340

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer- Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514-110
+49 2514112-165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-0
71200000-0
71220000-0
71221000-0
71222000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Titel: hochbaulich- freiraumplanerische Realisierungswettbewerb -Neuer gemeinschaftlicher Ort an der ehemaligen Kirche in Bürgewald - Objektplanung Gebäude / Innenräume und Objektplanung Freianlagen

Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt in Bürgewald (ehemals: Alt-Morschenich) die Entwicklung der alten Kirche sowie der weiteren sich auf dem Plangebiet befindlichen Gebäude als Initialzündung für die Revitalisierung des Dorfs zu einem -Ort der Zukunft-.
Die in der Ortsmitte gelegene Kirche wurde profaniert und ist im Jahr 2023 bis auf die Grundmauern abgebrannt. Sie soll erhalten, neuinterpretiert und einer neuen gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.400 qm und beinhaltet neben der Kirche auch ein leerstehendes Pfarrhaus, Pfarrheim und eine Leichenhalle. Neben der Versammlungsstätte in der Kirche sind auch Arbeitsräume, eine Werkstelle (Workshops, Arbeitstreffen, wechselnde Ausstellungen) und ein Café/ Kiosk auf dem Gelände unterzubringen. Das Raumprogramm umfasst dabei ca. 650 qm NUF. Das Ensemble soll als zentraler Versammlungsort als Keimzelle für die Transformation und Wiederbelebung des Dorfes dienen.
Über diesen Wettbewerb soll ein qualitätsvolles hochbauliches und freiraumplanerisches Konzept für den neuen gemeinschaftlichen Ort an der ehemaligen Kirche in Bürgewald gefunden werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Objektplanung Gebäude / Innenräume und Objektplanung Freianlagen

Folgende Leistungen werden vergeben (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; (2) Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-5; Stufe 2: Lph 6-9).

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
52399
Merzenich, Bürgewald
Deutschland
DEA26

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Insgesamt werden 300 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 135 Punkte; 2. Preis: 90 Punkte; 3. Preis: 45 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der Preisträger jeweils 22,5 Punkte für dieses Kriterium. Zudem werden maximal 15 Punkte für den Umgang mit den Überarbeitungshinweisen mit dem Preisgerichtsprotokoll vergeben

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Honorarangebot

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Weitere Qualitätskriterien

Weitere Qualitätskriterien wie z.B. Kosten/Termin-/Qualitätsmanagement und Projektleitung

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Baukostenprognose

Baukostenprognose

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche Qualität; Architektonische Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Berücksichtigung des Raum- und Funktionsprogramms; Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus).

Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.

Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV mit allen Preisträger*innen durchzuführen.

Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Terminschiene: Versand der Auslobungsunterlagen: 16.04.2025; Einführungskolloquium: 30.04.2025; Abgabe der Planunterlagen: 07.07.2025; Preisgerichtssitzung: 29.08.2025

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 18 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und Landschaftsarchitektur.

Aus allen Bewerbungen werden 12 Teilnehmende und 5 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung werden noch immer unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.

Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekt*in mit Landschaftsarchitekt*in wird zwingend vorgeschrieben.

Nebenangebote sind nicht zulässig.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

18
18

1. kadawittfeldarchitektur gmbh, Aachen mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln

2. raumwerk.architekten Hübert und Klußmann PartGmbB, Köln mit LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten, Köln

3. zweipink, Düsseldorf mit Die Planergruppe, Essen

4. Wandel Lorch Götze Wach, Frankfurt am Main mit Topotek 1, Berlin

5. Mecanoo, Delft, Niederlande

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6ADQXJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Preise:
Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 95.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 38.000 Euro; 2. Preis: 24.000 Euro; 3. Preis: 14.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 9.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Preisgericht - Mitglieder der Jury:
Georg Gelhausen, Bürgermeister Merzenich
Thomas Lennertz, Lennertz Projektberatung
Dr. Maria Schöller (Vorsitzende Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung, CDU)
Jürgen Zeyen, Vorsitzender Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Merzenich (SPD)
Prof. Isabel Finkenberger, Stadtplanerin, Zukunftswerkstatt Bürgewald

Fachpreisrichter und Fachpreisrichterinnen:
Prof. Dr.-Ing. Annette Hafner, Architektin, Nachhaltigkeitsauditorin, Bochum
Oliver Hall, Architekt, Köln
Thomas Knüvener, Architekt und Landschaftsarchitekt, Köln
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
Markus Schmale, Architekt, Grevenbroich
Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold
Prof. Hartmut Welters, Architekt und Stadtplaner, Dortmund/Köln

Informationen über die Überprüfungsfristen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Fehlende Teilnahmeunterlagen werden im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen nachgefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb

Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 18 beschränkt. Neben 6 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 12 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt.

Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in befugt sind.

Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn Ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" und. "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweis)
(2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden.
(7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen.
(8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.

Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig.

Aus allen Bewerbungen werden 12 Teilnehmende und 5 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung werden noch immer unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Informationen hierzu sind in Kapitel 17 beschrieben.

Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekt*in mit Landschaftsarchitekt*in wird zwingend vorgeschrieben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
18

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb

Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 2 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 3-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient.

Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein.

Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe