Realisierungswettbewerb "Neuer gemeinschaftlicher Ort an der ehemaligen Kirche" in...
VO: VgV Vergabeart:   Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Rückfragenbeantwortung Datum: 21.02.2025 - 11:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
über das Vergabeportal wurde uns folgende Rückfrage übersandt, die wir nachstehend gerne beantworten möchten:

Frage:
Wir möchten uns mit dem Landschaftsarchitekten als Nachunternehmer bewerben - was tragen wir dann in Blatt 1 "Teilnahmeerklärung" ein? Zeile 10: "Einzelbewerber" oder Zeile 12 "Wir arbeiten mit Nachunternehmern"? Und entsprechend, was in Zeile 18?

Antwort:
Sollten Sie Einzelbewerber sein und mit Nachunternehmern arbeiten, setzen Sie das Kreuz bitte in Zeile 10 und in Zeile 14.

Gleiches gilt für Bietergemeinschaften, die mit Nachunternehmern arbeiten, hier setzen Sie bitte das Kreuz in Zeile 12 und in Zeile 14.

In der Benennung der Zusammensetzung der Einzelunternehmer, Bietergemeinschaften und Nachunternehmer füllen Sie bitte die jeweiligen Zeilen 16-22, 24-30, 32-38, 40-46 aus.

Hier wird dann entsprechend der Konstellation der Teilnehmer der Status Bietergemeinschaft BG oder Nachunternehmer NU eingetragen.

Sollten Sie als Einzelbewerber ohne Nachunternehmer den Teilnahmeantrag einreichen, brauchen Sie den Status nicht auszufüllen, da die nachfolgenden Felder zur Konstellation der Teilnehmer frei bleiben.

Wir hoffen, dass wir Ihre Frage vollumfänglich beantworten konnten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Zentrale Vergabe
NRW.URBAN

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Betreff: Rückfragenbeantwortung Datum: 17.02.2025 - 16:50 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

über das Vergabeprotal wurden uns mehrere Fragen übersandt, die wir nachstehend gerne beantworten möchten:

Frage 1:
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Architekt/innen und Landschaftsarchitekt/innen. Soll diese Gemeinschaft ggfls. auch bei weiterer Beauftragung zwingend bestehen bleiben und gesamtschuldnerisch haften?
Oder werden die beiden Leistungsbilder Gebäude/Innenräume und Freianlagen separat beauftragt werden und eine gesamtschuldnerische Haftung ist somit ausgeschlossen?

Antwort 1:
Es ist von einer gemeinsamen Beauftragung auszugehen. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall aus Architekt/innen und Landschaftsarchitekt/innen eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften für ihren jeweiligen Teilbereich.
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Frage 2:
Ist ein Teilnahmeantrag als Gemeinschaft von Einzelbewerbern (Architekt und Landschaftsarchitekt) zulässig oder muss dies zwingend als förmliche Bewerbergemeinschaft erfolgen?

Antwort 2:
Die Bewerbung kann als Bewerbergemeinschaft oder als Einzelbewerber mit Nachunternehmen erfolgen. Im Auftragsfall wird aus der Bewerbergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft. Die getrennte Bewerbung von Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in als zwei Einzelbewerber ist nicht möglich.
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Frage 3:
Kann der Landschaftsarchitekt auch als Nachunternehmer eingesetzt werden? Wenn ja, ist dann auch das Formblatt "2.2 Angaben Freianlagenplanung" auszufüllen?

Antwort 3:
Ja, der Landschaftsarchitekt kann als Nachunternehmer eingesetzt werden. In dem Fall ist der/die Landschaftsarchitekt/in in das Formblatt 2.4 weitere Mitglieder einzutragen.
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Frage 4:
Bitte machen Sie genauere Angaben zum Bauvolumen: BGF und Kostenrahmen KG 300 + 400 sowie getrennt die KG 500.

Antwort 4:
Die BGF umfasst ca. 1.200 qm.
Die Kosten der KG 300 + 400 belaufen sich auf ca. 2,75 Mio EUR netto und die Kosten der KG 500 auf 1,32 Mio EUR netto.
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Frage 5:
Bei dem Verfahren scheint es sich um ein Losverfahren zu handeln. Ist es deshalb möglich den Landschaftsarchitekten nach einer evtl. Auslosung zu nennen?

Antwort 5:
Es ist nicht möglich den/die Landschaftsarchitekten/in nach der Losung zu benennen.
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Frage 6:
Wir finden keine Angaben zu den einzureichenden Referenzen. Können Sie uns bitte hierzu Informationen geben.

Antwort 6:
Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht erforderlich.
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Frage 7:
Was ist als Budget / Baukosten für die KG 500 vorgesehen?
Welche Fläche umfasst das Planungsgebiet Freianlagen / bzw. welchen Anteil vom genannten Umgriff?
Sind separate Planungsverträge für die Objektplanung Gebäude und die Objektplanung Freianlagen vorgesehen?
Wann ist die Umsetzung des Vorhabens geplant?

Antwort 7:
Die Kosten der KG 500 belaufen sich auf ca. 1,32 Mio EUR netto für eine Freifläche von ca. 4.200 qm.
Es ist ein gemeinsamer Vertrag vorgesehen.
Mit der baulichen Umsetzung soll - vorbehaltlich der Förderzusage - schnellstmöglich in 2026 begonnen werden.
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Frage 8:
Wie hoch sind die geschätzten Kosten der Baumaßnahme (KG 300+400) und wie viel Quadratmeter umfasst das gesamte Raumprogramm?

Antwort 8:
Die Kosten der KG 300 + 400 belaufen sich auf ca. 2,75 Mio EUR netto. Das Raumprogramm umfasst rund 700qm NUF.
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Frage 9:
Handelt es sich um eine Maßnahme im Bestand oder wird auch ein Neubau geplant?

Antwort 9:
Es sind Bestandsgebäude auf dem Grundstück vorhanden. Die Einbindung der Bestandsgebäude ist entwurfsabhängig und gewünscht, aber keine bindende Vorgabe nach RPW.
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Frage 10:
Laut Ausschreibung muss die Bewerbung eines Architekten "in zwingender Bewerbergemeinschaft mit einem/einer Freiraumplaner*in" erfolgen. Ein Architekt ohne Nachunternehmer ist - bezogen auf sein Fachgebiet - also sowohl Einzelbewerber als auch Teil der Bewerbergemeinschaft mit dem/der Landschaftsarchitekt*in. Es muss also beides angekreuzt werden? Falls ja, gilt dies im Umkehrschluss auch für den/die Landschaftsarchitekt*in?

Antwort 10:
Es müssen sowohl die Disziplin Architektur als auch Landschaftsarchitektur im Planungsteam vorhanden sein. Dies kann über eine Bewerbergemeinschaft zwischen Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in erfolgen oder als Einzelbewerber (Architekt/in) mit Nachunternehmen (Landschaftsarchitekt/in). Sie kreuzen also nur eine der beiden Optionen an. Die Federführung liegt bei dem/der Architektin.
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Frage 11:
Im Bewerbermemorandum (Dateiname: "01__Bürgewald_Bewerbermemorandum") wird auf Seite 8 unter Punkt 4.1 angegeben:
"Darüber hinaus wird das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3.000.000 EUR für Personenschäden sowie 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (jeweils 3-fach maximiert) verlangt...".
Muss dieser Nachweis mit den gleichen Anforderungen auch vom Landschaftsarchitekten erbracht werden? Oder reicht der Nachweis durch die Objektplanung?

Antwort 11.
Der Nachweis muss gem. Registerblatt 2.3 für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ausgefüllt werden. Also im Falle einer Bewerbergemeinschaft von Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in. Bei einer Einzelbewerbung mit Nachunternehmer, muss nur der federführende Bewerber das Formblatt ausfüllen.
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Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen vollumfänglich beantworten konnten und freuen uns auf Ihren Teilnahmeantrag.

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Vergabe
NRW.URBAN

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