Das UKB beabsichtigt im Kellergeschoss des Chirurgischen Zentrum (Geb. 023) ein Nuklearmedizin-Heißlabor herzurichten. Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Medizinischen Modernisierungsprogramms MedMoP.
Das Bestandsgebäude ist ein 4-flügeliges Gebäude und wird zurzeit als Chirurgisches Zentrum genutzt. Im Kellergeschoss befand sich das Archiv und der Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter. Die vorhandene Gebäudestruktur soll nun gemäß den Anforderungen der EnEV zu einem Nuklear-Heißlabor ausgebaut werden. Dazu erhält das Gebäude eine neue Bodenplatte und wird mittels eines Mauersägeverfahrens gegen Feuchtigkeit abgedichtet. Es entsteht insgesamt ein Labor mit Forschungsbereichen und Produktionsbereichen (Reinraum), welche strahlenschutztechnisch besondere Anforderungen stellen.Nach Angaben des Nutzers sollen in dem neuen Laborkomplex der Abteilung Radiochemie/Radiopharmazie Arbeiten mit radioaktiven Stoffen ermöglicht werden. Zum einen ein normales chemisches Labor und zum anderen ein in einem Kontrollbereich angesiedeltes Nuklidlabor.Die Erschließung erfolgt über den Hauptzugang im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes. Für den Zugang des Technikbereiches und der Notwendigkeit eines Notausgangs wird ein separater Zugang über eine Außentreppe erstellt. Die Anlieferung erfolgt über eine zu Außentreppe angrenzende Rampe.
Die Leistungsbeschreibung wurde von der BFT Planung GmbH, Im Süsterfeld 1, 52072 Aachen, erstellt.
Sie gliedert sich in die Titel
01 Titel Schlosserarbeiten 02 Titel Geländer u. Handläufe 03 Titel Vordächer 04 Titel Stundenlohnarbeiten
auf.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie der Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU) und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien