Der Auftraggeber plant die Beschaffung einer Pure FlashArray C70R4 Storage-Umgebung, bestehend aus vier Einzelsystemen, primär zur Verwendung alsVeeam Backup Repository, verbunden mit der Option, die Storage-Umgebung perspektivisch auch als Primarspeichersystem für andere nutzendeSysteme zu verwenden.
Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung von 4 Stück Pure FlashArrayC70R4 Systemen (Lieferung, Aufbau, Einbau, Inbetriebnahme) bis zurÜbergabe der Systeme zur Nutzung und zur weiteren Implementierung alsVeeam Backup Repository durch den Auftraggeber.Die weitere Implementierung der Systeme und die Migration
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB
Sollten geforderte Unterlagen oder Nachweise fehlen,werden wir Ihnen gem. § 56 Abs. 2 und 4 VgV eine Frist von 6 Tagen nach Absendung der Aufforderung zur Nachreichung der geforderten Unterlagen setzen, um diese noch einzureichen. Geschieht dies nicht, werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen.
Angaben zum Gesamtumsatz (in Euro) des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen
Die Bereitstellung der neuen Storagesysteme ist so zu planen, dass dieÜbergabe der Systeme an den Auftraggeber zur weiteren Implementierung und anschließender produktiven Nutzung zum 30.05.2025 abgeschlossen ist.