Unter § 11.1 Haftpflichtversicherung gab es Tippfehler bei der Deckungssummen.
Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) für Personenschäden EUR 1.500.000,00 (statt 15.0500.000,00 EUR) (je Schadensfall, 2-fach maximiert im Versicherungsjahr)
b) für Sach- und Vermögensschäden EUR 1.500.000,00 (statt 51.0500.000,00 ) (je Schadensfall, 2-fach maximiert im Versicherungsjahr)