Objektplanungsleistungen zum Bauvorhaben "Renovierung Bettenhaus 1 - Geb. B24 / 4. und 6. OG" am Universitätsklinikum Bonn
Die hier ausgeschriebene Planungsaufgabe besteht aus der Objektplanung Gebäude (Architekt) für das oben beschriebene Vorhaben. Der Objektplaner (Architekt) leitet und koordiniert federführend das gesamte Projektteam bestehend aus Objektplanung und spezifischen Fachplanungen im 4.OG und den 5 PKV-Zimmern im 6.OG.Es ist die Aufgabe des Planungsteams das o.g. Grundrisskonzept in Abstimmung mit den späteren Nutzern, sowie dem Baumanagement des UKB als Bauherrenvertretung, zu verifizieren und den Anforderungen entsprechend fortzuschreiben.Der Leistungsumfang der Wahlleistungsstation orientiert sich am Standard der privaten Krankenversicherung (PKV) im Herzzentrum. Zum Leistungsumfang zählt u. a. die Erneuerung sämtlicher Oberflächen, Patientenzimmertüren, Beleuchtung, Grunderneuerung der Bäder und der Vorrichtung einer Heiz-/ Kühldecke.In der Station Martini (4.OG) sind Arztzimmern bzw. Stationsleitungszimmern ggf. auch Untersuchungsräume sind sofern nicht ausreichend vorhanden in Abstimmung mit den Nutzern einzurichten. Das ursprüngliche vorhandene Bettenlager ist zur Zwischenlagerung von 4 Betten zu ertüchtigen. Ein Lager ist räumlich mit dem bereits außer Betrieb genommene Stationsbad zu einem größeren Lager zu verbinden. Für das zukünftige fahrerlose Transportsystem ist auch der Ver- und Entsorgungsraum zusammenzufassen und die Türen als auch die Bodenbeläge im Bereich des Fahrerlosen Transportsystems anzupassen.Auf Station Witzel beschränkt sich die Leistung der Objektplanung lediglich auf die Herrichtung von 5 PKV-Zimmern.Für die Herstellung der Wahlleistungsstation hat das UKB einen Kostenrahmen definiert. Die prognostizierten Gesamtbaukosten ohne Baunebenkosten belaufen sich auf rund 4,4 Mio EUR brutto - für den Bereich 4.OG zzgl. der 5 PKV-Zimmer im 6.OG rund 2,4 Mio EUR brutto und die prognostizierten Kosten HLSE betragen 2 Mio EUR brutto.
Bei den genannten Kosten handelt es sich um eine Kostenobergrenze, die in allen Kostengruppen unbedingt einzuhalten ist, da die Finanzierung des Projektes sonst nicht gewährleistet ist.Mit dieser Ausschreibung sollen die Planungsleistungen der Objektplanung der LPH 1-3 und 5-8 im Rahmen eines EU-weiten, offenen Verfahrens vergeben werden.
Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme wird mit 10 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum niedrigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Je prozentual höherem Preis wird ein Punktabzug in gleicher prozentualer Höhe vorgenommen.
Der Wertungspreis ermittelt sich aus Tagessatzes x 10 zzgl. Angebotspreis.
Berufserfahrung in Jahren sowie in Projekten:- größer/gleich 10 Jahre/Projekte = 10 Punkte- 5 bis 9 Jahre/Projekte = 5 Punkte - weniger 5 Jahre/Projekte = 0 PunkteBewertet wird der Mittelwert aus allen erzielten Punkten der Projektleitung und Stellvertretung.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung ausdrücklich vor. Ein Rechtsanspruch auf weitere Leistungsschritte besteht nicht.Es sind nachfolgende Leistungsstufen vorgesehen:Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 und 5-6Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 7 bis 8Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Erteilung des Zuschlags im Sinne eines vom Auftragnehmer geschuldeten Teilerfolgs zunächst mit sämtlichen in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen der Leistungsstufe 1. Der bezuschlagte Bieter hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen über den jeweils beauftragten Leistungsabschnitt hinaus. Den weiteren Leistungsabschnitt 2 kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer durch schriftliche Auftragserteilung übertragen.Die stufenweise Beauftragung erfolgt jeweils gesondert durch ein Auftragsschreiben der Stabsstelle Baurecht und Baubeschaffung des UKB. Für die Beauftragung weiterer Leistungsabschnitte gelten die Bedingungen dieses Vertrages ohne Einschränkungen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen weiterer Leistungsstufen zu den im Vertrag geregelten Bedingungen zu erbringen, wenn die entsprechende schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers spätestens innerhalb von 6 Monaten nach vollständigem Abschluss des vorangegangenen Leistungsabschnitts erfolgt.
Bei dem angegebenen Zeitraum zur Laufzeit des Vertrags handelt es sich um Richtwerte. Der tatsächliche Ausführungsbeginn bzw. die tatsächliche Ausführungsdauer können je nach Dauer des Bauprojektes im Laufe der Vertragsdauer in Abstimmung zwischen der AG und dem beauftragten Unternehmen angepasst werden.
Die Frist "Angebotsfrist" wird durch den Ausnahmetatbestand "Die elektronische Übermittlung der Angebote gemäß § 15 Abs. 4 VgV wird akzeptiert" um - 5 Tage verschoben.
Zudem wird die "Zuschlags- und Bindefrist" auf Grundlage des Ausnahmetatbestandes "Versand der Mitteilungen nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Weg." um weitere 5 Tage verkürzt.
Gemäß § 55 VgVDie Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Mit dem Angebot haben der Bieter und alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter B) aufgeführten Unterlagen abzugeben, sofern dies durch einen vorhergehenden Teilnahmewettbewerb noch nicht erfolgt ist. Sollten geforderte Unterlagen oder Nachweise fehlen, werden wir Ihnen gem. § 56 Abs. 2 und 4 VgV bzw. § 16 a VOB/A bzw. § 16 a EU VOB/A bzw. § 41 Abs. 4 UVgO eine Frist von 6 Tagen nach Absendung der Aufforderung zur Nachreichung der geforderten Unterlagen setzen, um diese noch einzureichen. Geschieht dies nicht, werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen.
Eignungskriterium I - Unternehmen:KO-Kriterium 1: Die Mindestmitarbeiterzahl im Unternehmen bzw. die Summe der MA der Bietergemeinschaft beträgt 5
Eignungskriterium II - Referenzen des Unternehmens:KO-Kriterium 2:Planung und Umsetzung eines Sanierungsprojektes innerhalb eines Bestandsgebäudes im Gesundheitswesen mit einer finanziellen Größenordnung von mind. 2,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700), für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des §99 GWB von der Vorplanung bis zur Inbetriebnahme als Objektplaner.
KO-Kriterium 3:Planung und Umsetzung eines Sanierungsprojektes innerhalb eines Bestandsgebäudes im Gesundheitswesen mit verschiedenen von der Vorplanung bis zur Inbetriebnahme als Objektplaner mit einer Baulichen Größenordnung von mind. 800 m² NUF 1 - 7 inkl. Verkehrsflächen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des §99 GWB.
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Vertrag ist von dem Auftragnehmer bei Abschluss dieses Vertrags eine Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Eintrittspflicht der Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten bleibt. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer jederzeit verpflichtet, den Fortbestand des Versicherungsschutzes nachzuweisen. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:a) für Personenschäden EUR 1.500.000,00 (je Schadensfall, 2-fach maximiert im Versicherungsjahr)b) für Sach- und Vermögensschäden EUR 1.500.000,00 (je Schadensfall, 2-fach maximiert im Versicherungsjahr)
Der AN ist zur unverzüglichen Auskunftserteilung verpflichtet, wenn der Versicherungsschutz nicht oder nicht mehr in bestätigter Höhe besteht.
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter im Vordruck "Referenzliste" Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung und den Anforderungen des zu planenden Projektes entsprechen. Planungs- und Bauprojekte bzw. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Grundsätzlich gilt, dass eine Nichterfüllung von KO-Kriterien zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren führt. Dies gilt für alle mit "KO-Kriterium" oder "KO" gekennzeichneten Kriterien, auch wenn diese in den Unterkriterien genannt werden. Alle Angaben haben unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordrucks zu erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben können zum Ausschluss führen.