VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Bonn, 28.03.2025
Bieterbrief 2:
Vergabenummer: 2018-071-339.01VP 2
Projekt: Nachnutzung Frauenklinik-VP 2 Türen und Zargen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworten wir Ihnen folgende Bieterfrage.
Bieterfrage 1 vom 20.03.2025
wir bearbeiten zurzeit die Ausschreibung zu o. g. Bauvorhaben und Gewerk und haben folgende Rückfrage:
Ihr Formblatt "Angebotsschreiben - Vordruck 2"
In Ihrem Formblatt "Angebotsschreiben - Vordruck 2" benennen Sie den Submissionstermin mit dem 21.04.2025 - 10:00 Uhr. In der Bekanntmachung und auf der Vergabeplattform wird der 22.04.2025 als Submissionstermin benannt.
Welches Datum ist hier richtig? Wir bitten um genaue Vorgabe und um Beantwortung der Bieterfrage bis zum 25.03.2025.
Bieterfrage 2 vom 24.03.2025
In den Verfahrensangaben ist der Abgabetermin am 22.04.25 angegeben und im Angebotsschreiben am 21.04.25 (Ostermontag) angegeben. Wir bitten um Abklärung.
UKB Beantwortung zu Bieterfrage 1 und 2
Die korrekte und gültige Abgabefrist der Angebote ist
Dienstag, 22.04.2025 um 10.00 Uhr.
Bieterfrage 3 vom 25.03.2025
Produktvorgaben im Leistungsverzeichnis:
In Ihrem Leistungsverzeichnis geben Sie direkte Hersteller an, jedoch ist die Gleichwertigkeit nicht beschrieben. Hierdurch sollte belegt sein, dass produktscharf ausgeschrieben wurde und dies gemäß VOB nicht zulässig ist. Wir bitten daher um Änderung in eine neutrale Ausschreibung UKB.
Beantwortung zu Bieterfrage 3
Das Leistungsverzeichnis (LV) ist produktneutral aufgebaut und Bieter haben die Möglichkeit, unter Beachtung der Spezifikationen, passende Produkte in die jeweiligen Positionen einzutragen. Der dazu noch notwendige und ergänzende Hinweis, dass gleichwertige Produkte angeboten werden können, ist nicht im LV hinterlegt.
Das Leistungsverzeichnis wurde daher lediglich um den Hinweis "oder gleichwertig" ergänzt um die Produktneutralität klar hervorzuheben. Alle bisherigen Inhalte in dem LV bleiben unverändert. Das geänderte LV und die GAEB Dateien werden im Projektraum der eVergabe hochgeladen.
Bei der Benennung eines Planungs- oder Leitfabrikats ist mit dem Zusatz "oder gleichwertig" die Produktneutralität gem.§ 7 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 31 VgV) gewährleistet und zulässig.
Durch die Benennung eines Referenzprodukts/Leitfabrikats, im LV Türen und Zargen VP 2, wird für die Bieter der vom Auftraggeber gewünschte Standard/Spezifikation verdeutlicht. Dieses Vorgehen gilt als produktneutrale Ausschreibung. Durch die Angabe eines Leitfabrikats mit dem Zusatz "gleichwertiger Alternativen" bzw. "oder vergleichbar", ist das Gebot der produktneutralen Ausschreibung grundsätzlich gewahrt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dazu den Projektraum der e-Vergabe.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Inga Opländer-Borriß
Leitung Stabstelle Baurecht und Baubeschaffung
Anlage
Leistungsverzeichnis_neu
GAEB Datei_neu
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Anlage Bieterbrief 2.zip | 28.03.2025 | 693,3 KB | ||
Bieterbrief 2.pdf | 28.03.2025 | 639,2 KB |
Nachricht:
Bonn, 25.03.2025
Bieterbrief 1:
Vergabenummer: 2018-071-339.01VP 2
Projekt: Nachnutzung Frauenklinik-VP 2 Türen und Zargen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworten wir Ihnen folgende Bieterfrage.
Bieterfrage 1 vom 20.03.2025
wir bearbeiten zurzeit die Ausschreibung zu o. g. Bauvorhaben und Gewerk und haben folgende Rückfrage:
Ihr Formblatt "Angebotsschreiben - Vordruck 2"
In Ihrem Formblatt "Angebotsschreiben - Vordruck 2" benennen Sie den Submissionstermin mit dem 21.04.2025 - 10:00 Uhr. In der Bekanntmachung und auf der Vergabeplattform wird der 22.04.2025 als Submissionstermin benannt.
Welches Datum ist hier richtig? Wir bitten um genaue Vorgabe und um Beantwortung der Bieterfrage bis zum 25.03.2025.
Bieterfrage 2 vom 24.03.2025
In den Verfahrensangaben ist der Abgabetermin am 22.04.25 angegeben und im Angebotsschreiben am 21.04.25 (Ostermontag) angegeben. Wir bitten um Abklärung.
UKB Beantwortung zu Bieterfrage 1 und 2:
Die korrekte und gültige Abgabefrist der Angebote ist
Dienstag, 22.04.2025 um 10.00 Uhr.
Das Angebotsschreiben bzw. die Abgabefrist wurde auf den 22.04.2025 korrigiert (gem. Anlage) und wird nochmals im Projektraum der eVergabe hochgeladen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Korrektur des Angebotsschreibens noch nicht hinterlegt oder aktiv.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dazu den Projektraum der e-Vergabe.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Inga Opländer-Borriß
Leitung Stabstelle Baurecht und Baubeschaffung
Anlage
2018-071-339.01 VP 2 Angebotsschreiben_neu
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Anlage_Angebotsschreiben_neu.pdf | 25.03.2025 | 215,7 KB | ||
Bieterbrief 1.pdf | 25.03.2025 | 70,9 KB |