Auf dem Innovation Campus Lemgo soll ein Forschungszentrum für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum entstehen.Das Mobilitätszentrum Urban Land wird zu 100% aus Mitteln des Bundes finanziert und soll sich zu einem deutschlandweit anerkannten Forschungs-, Transfer- und Innovationszentrum entwickeln.
Ausschreibung der Erdbauleistungen, sowie der Schmutz- und Regenwasserleitungssysteme und der HLSK Grundleitungen unter der Bodenplatte.Die ausgeschriebenen Leistungen dienen als Vorleistung der Bauarbeiten für Hochbau und für Außenanlagen.Die zu bearbeitende Grundstücksgröße beträgt ca. 5400m².Titelübersicht:Baustelleneinrichtung01.01. Baustelleneinrichtung02. Erdarbeiten02.01. Erdarbeiten Außenanlagen02.02. Erdarbeiten Entwässerung02.03. Erdarbeiten Versorgung03. Schmutz- /Regenwasserleitungen03.01. Schmutz- /Regenwasserleitungen04. Grund- und Nahwärmeleitungen Sanitär, Heizung04.01. Grundleitungen Abwasser04.02. Grundleitungen Trinkwasser04.03. Grundleitungen Druckluft04.04. Nahwärmeleitungen Heizung04.05. Grundleitungen Elektro05. Schächte05.01. Schächte06. Sonderbauwerke06.01. Sonderbauwerke07. Stundenlohnarbeiten07.01. Arbeitsgeräte07.02. Arbeitskräfte08. Dokumentation und Prüfung08.01. Dokumentation und PrüfungZusammenstellung
Höhe des Angebotspreises
1. Bieter müssen erklären, dass keine Gründe vorliegen, ihr Unternehmen gem. § 6e EU Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.2. Bieter müssen angeben, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt sowie ob sie Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.3. Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
Kommunikation ausschließlich über die Vergabeplattform
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
1. Bieter müssen erklären, dass keine Gründe vorliegen, ihr Unternehmen gem. § 6e EU Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.2. Bieter müssen angeben, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt sowie ob sie Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.3. Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bie-ter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.4. Bieter haben zu beachten, dass das Leistungsverzeichnis als Teil des Angebotes in Form einer GAEB-Datei, als ausgefüllte PDF-Datei oder als händisch ausgefüllter Scan eingereicht werden muss. Dabei ist es ausreichend, wenn das Leistungsverzeichnis in einem der zuvor genannten Dateiformate dem Angebot beigefügt wird. Zusätzlich haben die Bieter den Gesamtpreis Ihres Angebotes unter dem Punkt "Leistungsverzeichnis" auf dem Vergabeportal anzugeben.
Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, haben Bieter die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig beizulegen. Der Auftraggeber fordert fehlenden Unterlagen/Angaben lediglich in den Fällen nach, in denen eine Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.
1. Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen.2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.3. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
1. Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen.2. Bieter müssen Angaben zum Umsatz in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen.3. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.4. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.5. Mindeststandards: Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden in Höhe von 1 Mio. EUR sowie für Vermögensschäden in Höhe von 250.000 EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird.
1. Bieter müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.3. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.4. Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket:Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 erfüllen ("Russland-Sanktionspaket") und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben (Formular 523 EU).
1. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.2. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.