Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (Auftraggeber) einen Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen basierend auf die Zusatzvereinbarung CTM für den Microsoft Campus- und School Vertrag (CASA) (Rahmenvertrags-Nr. wird nachgereicht) zwischen Microsoft Ireland Operations Limited ("Microsoft") und dem Leibniz Rechenzentrum Garching (LRZ) für bezugsberechtigte Einrichtungen aus. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren mit Enddatum 30. April 2030.
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe strebt einen Beitritt zum "Microsoft Campus and School Vertrag" zum 01. Mai 2025 für 5 Jahre an, wobei der nahtlose Übergang der Lizenzierung von Microsoft- Softwarelizenzen aus dem bestehenden "Microsoft Campus and School Vertrag" mit der Rahmenvertragsnummer 4762314 zu berücksichtigen ist.
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, Lizenzen auf Abonnementbasis für die Softwareprodukte der Firma Microsoft vom Handelspartner beziehen zu können, um auf die "Microsoft Plattform Produkte" Festpreise über die gesamte Laufzeit des Vertrags sowie auf die übrigen Produkte einen festen Rabatt vom Handelspartner gewährt zu erhalten.
Mit dem Vergabeverfahren ermittelten Handelspartner soll ein Handelspartnerrahmenvertrag/EVB-IT-Vertrag über den Bezugszeitraum geschlossen werden.
Der Bezug der Lieferungen und Leistungen erfolgt in der Weise, dass die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe ihren Beitritt gemäß Zusatzvereinbarung CTM zum "Microsoft Campus und School-Vertrag" erklärt und unter Bezugnahme auf diesen dem Auftragnehmer anzeigt.
Ziel der Ausschreibung ist es, Lizenzen auf Abonnementbasis für die Softwareprodukte der Firma Microsoft vom Handelspartner beziehen zu können, um auf die "Microsoft Plattform Produkte " Festpreise über die gesamte Laufzeit des Vertrags sowie auf die übrigen Produkte einen festen Rabatt vom Handelspartner gewährt zu erhalten.
Preis
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Für den Fall, dass in dem Angebot eines Bieters eine oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise fehlen sollten, unvollständig oder fehlerhaft sind, gilt § 56 Abs. 2 S. 1 VgV. Danach kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Bieter haben hierauf keinen Anspruch. Übt der Auftraggeber sein Ermessen dahingehend aus, dass er auf eine Nachforderung verzichtet, so führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren.
Der Handelspartner muss ein von Microsoft speziell autorisier-ter Licensing Solution Partner (LSP) sein. Dies ist durch ein ent-sprechendes Zertifikat nachzuweisen.
Der Handelspartner muss ein von Microsoft speziell autorisierter Enterprise Software Advisor (ESA) sein. Dies ist durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen.
Der Handelspartner garantiert ein festes Team für die Betreu-ung und Beratung des Campus- und School-Vertrages für die gesamte Vertragslaufzeit.
Das Team muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Auftragsausführung gem. § 128 GWB