Händler für den Beitritt zum Microsoft Campus- and School-Vertrag
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage 2 Datum: 24.03.2025 - 15:14 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
von einem am Verfahren beteiligten Bieter ist die nachfolgende Bieterfrage gestellt worden:

Bieterfrage 2:
Ist es zutreffend, dass die vertraglichen Bedingungen des Herstellers (EULA), insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsrechte (z.B. EULA) sowie Pflege- und Wartungsbedingungen den zwingenden Herstellervorgaben folgen und diese vorrangig vor anderen Bestimmungen sind?
Antwort:
Ja, das Vertragswerk mit Microsoft (CASA, EES, Zusatzvereinbarung CTM sowie die zum Vertragsstart gültigen Produktbestimmungen) hat Vorrang.

Ich möchte Sie bitten die Bieterfragen und ihre Beantwortung bei der Erstellung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Sollten Sie nicht selbst mit der Bearbeitung des Vergabeverfahrens befasst sein, bitte ich Sie diese Nachricht in ihrem Haus
dementsprechend weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Krause
Vergabestelle TH OWL

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Betreff: Bieterfrage 1 Datum: 13.03.2025 - 13:59 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

von einem am Verfahren beteiligten Bieter sind die nachfolgenden Bieterfragen gestellt worden:

Bieterfrage 1.1:
LV Pkt. 3.1 - Unstimmigkeiten in den Portalen zu den bestellten Mengen sind kostenfrei und unverzüglich nach Bekanntwerden, durch den Auftragnehmer zu beseitigen.
Der Handelspartner hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Portale. Diese werden vom Hersteller bereitgestellt und können ausschliesslich vom Kunden administriert werden. Etwaige Unklarheiten kann hier nur der Kunde selbst mit dem Hersteller-Support klären. Bitte streichen Sie diesen Punkt, da der Handelspartner hier nicht tätig werden kann. Lediglich die korrekte Meldung in die jeweiligen Tenanten kann der Handelspartner auf den Weg bringen
Antwort:
Die Regelung bezieht nur auf die Beseitigung von Unstimmigkeiten zwischen vom Auftraggeber beim Auftragnehmer bestellten Mengen und vom Auftragnehmer beim Hersteller in den Portalen eingebuchten Mengen. In diesen Fällen sind die Unstimmigkeiten durch den Auftragnehmer unverzüglich nach Bekanntwerden kostenfrei zu beseitigen.

Bieterfrage 1.2:
Preisblatt:
Pos 2 und 3 können keine FAC-Produkte sein, da diese nicht unternehmensweit lizenziert werden. Bitte korrigieren Sie diese auf ACP."
Antwort:
Bei den im Preisblatt aufgeführten Pos. 2 und 3 handelt es um die in der Hochschule bereits im Einsatz befindlichen Lizenzen. Die im Preisblatt gemachten Angaben zu den Pos. 2 und 3 sind der dem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Microsoft Preisliste entnommen und entsprechen den dortigen Angaben zu den jeweiligen Lizenzen.

Ich möchte Sie bitten die Bieterfragen und ihre Beantwortung bei der Erstellung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Sollten Sie nicht selbst mit der Bearbeitung des Vergabeverfahrens befasst sein, bitte ich Sie diese Nachricht in ihrem Haus dementsprechend weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Krause
Vergabestelle TH OWL

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