LuF Trockenbauarbeiten
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.10.2024
08.10.2024 10:25 Ortszeit
08.10.2024 10:30 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3
05314-06001-84
Regina-Pacis-Weg 3
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
preuschen@verwaltung.uni-bonn.de
+49 228-73-1938
+49 228-73-9696

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
DE 812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
DE813906983
Völklinger Str. 49
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Leiter des Referats Z.14 - Zentrale Vergabestelle, Justitiariat, Beteiligungsverwaltung
vergabestelle@mkw.nrw.de
+49 211-896-4423
+49 211-896-4213

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45324000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat sich entschlossen den Standort: "Campus Poppelsdorf" weiter zu entwickeln und in diesem Zuge soll an der zentralen Stelle des Campus Poppelsdorf, dem Quartiersplatz, ein weiterer zentraler Forschungsort sowie ein Wissenschafts- und Kommunikationszentrum entstehen, das "Lehr- und Forschungsforum" der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Neubau eines Lehr- und Forschungsforums der Universität Bonn
Ausführung von

-Abdichtung auf der Bodenplatte
-nichttragende Innenwände
-Unterdecken

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Wochen
38
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Argelanderstraße 1
53113
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Preis erhält den Zuschlag.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5EDGY8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3:

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

rein elektronische Öffnung

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Siehe hierzu "Vergabeunterlagen", Formular 211 und 216.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung bzw. gem. Formular 124, diese ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Eignungskriterium

Sonstiges
EU Sanktionen

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023

Allgemeiner Hinweis:
Gemäß Art. 3 g Abs. 1 lit. d der VO 833/2014 erstreckt sich das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse ab dem 30. September 2023 auch für aufgeführte Erzeugnisse des Anhangs XVII, sofern diese in einem Drittland unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs verarbeitet wurden.
Das bedeutet: ist der Ursprung Russland oder wurden die Güter unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs hergestellt, ist die Einfuhr verboten. Das Verbot beim Import betrifft nur Produkte aus Anhang XVII der Russland-Embargoverordnung jeden Ursprungs:
- Eisen- und nicht legierter Stahl (KN-Code 7206 bis 7217),
- Nicht-rostender Stahl (KN-Code 7218 bis 7229),
- Waren aus Eisen oder Stahl (Kapitel 73),
- für Waren des Codes 7207 11 gilt das Verbot ab 1. April 2024,
- für Waren der Codes 7207 12 10 und 7224 90 ab 1. Oktober 2024.
Transportbehältnisse aus Eisen oder Stahl, die ausschließlich zu Beförderungszwecken verwendet werden, sind nicht von den Einfuhrverboten umfasst.
Nachweispflicht
Zum Zeitpunkt der Einfuhr von Gütern des Anhangs XVII aus Drittländern sind zudem Nachweise über die Ursprungsländer der Produkte erforderlich. Die Nachweispflicht gilt nur für die letzte Verarbeitungsstufe. Das bedeutet, dass keine Nachweise für die gesamte Lieferkette erbracht werden müssen, sondern nur für die letzte Verarbeitungsstufe.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, der Mindestumsatz Euro 3,0 Mio p.a.
-rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
-Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme Euro 1,5 Mio - Personenschäden und Euro 1,0 Mio Sachschäden)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- 3 vergleichbare Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren
- Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Gem. Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung