Die Vergabeunterlagen stehen nur unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do
kostenlos zur Verfügung.
Fremdfirmen Richtlinie der Universität Bonn
Die Fremdfirmenrichtlinie ist Vertragsbestandteil bei Rechtsgeschäften und ist auf der Internetseite der Universität Bonn, unter:
https://www.uni-bonn.de/de/universitaet/medien-universitaet/medien-organisation-und-einrichtungen/medien-dezernat-5/fremdfirmenrichtlinie-blb.pdf
einzusehen.
Parkraumbewirtschaftung der Universität Bonn
Zum 01.10.2015 wurde die entgeltpflichtige Parkraumbewirtschaftung für alle Liegenschaften der Universität Bonn im Stadtgebiet Bonn eingeführt. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link:https://www.uni-bonn.de/de/universitaet/medien-universitaet/medien-organisation-und-einrichtungen/medien-dezernat-5/allgemeine_benutzungsbedingungen_mit-anlage_-10-09-2018.pdf
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage von europäischen Verordnungen eine Abfrage hinsichtlich
Embargomaßnahmen veranlassen. Sollten Embargotatbestände der Verordnungen bereits vor Zuschlagserteilung
erfüllt sein, ist im Falle einer Zuschlagserteilung der Vertrag von vornherein nichtig und gilt als nicht geschlossen.
Erfüllt der Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss einen Embargotatbestand, ist der Auftraggeber berechtigt,
fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllt der Auftragnehmer einen Embargotatbestand, stehen diesem keinerlei
Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber zu."
Maßgeblich ist die Einreichung des Leistungsverzeichnisses im pdf-Format.
Referenzen tragen Sie bitte in dem Formblatt ein, welches wir im Bereich der Vergabeunterlagen eingestellt haben. 3 Referenzen innerhalb der 3 letzten Jahre mit einem Auftragsvolumen ab Euro 750.00,-- tragen Sie dort bitte ein, Lieferung/ Montage Labormöbel.