Der Auftrag umfasst den Transport und die Reinigung der Bestände, das Scanen der Antwortkarten in TIF-Dateien, die Vergabe von Dateinamen mit Angabe der Nummer des Fragenkomplexes (1-243), Nummer der jeweiligen Schubkartons (Fragenummer + Nummer 1-6) und Angabe Ortscodierung, das Auslesen der Ortscodierung mittels OCR-Erkennung sowie die händische Nachkorrektur.
siehe Vergabeunterlage
Siehe Preisblatt
Angebotsqualität wird durch drei Konzepte und einer Arbeitsprobe nachgewiesen
siehe Vergabeunteralgen
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5EDUHJ
Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenGem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
siehe Vergabeunterlagen